Mitglied inaktiv
Mein Erziehungsurlaub geht Ende Juni zu Ende. Mein Arbeitgeber hat sich bis jetzt leider noch nicht bei mir gemeldet, wie es nun weitergehen soll. Ich würde gerne Teilzeit weiterarbeiten (15-20 Stunden die Woche). Was mache ich, wenn der AG mich gar nicht mehr weiterbeschäftigen möchte ? Muß er mir kündigen, oder muß ich kündigen ? Bekomme ich dann Arbeitslosengeld ? Ich habe nebenbei noch einen 400,00 €-Job in einem anderen Berufszweig, den wollte ich dann kündigen, wenn ich wieder bei meinem alten Arbeitgeber anfangen könnte. Ich bin da in der Zwickmühle, ich möchte nicht beide Jobs verlieren.
Hallo, er musss ich nicht meldrn, Sie gehen am 3. Geburtstag ganz normal wieder arbeiten. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Gruß, NB
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