Mitglied inaktiv
Hallo, hät da heut auch mal ein paar Fragen: und zwar mein Sohn ist jetzt 20 Monate alt. Für ihn habe ich 3 Jahre EZU beantragt gehabt. Dieser würde im März 2003 dann auslaufen. Nun kommt im Dezember dieses jahres unser 2. Baby zur Welt. Verlier ich jetzt ein Jahr der Elternzeit? Nach dem neuen Gesetzt ist es doch möglich, EZU bis zum 8. Lebensjahr des Kindes zu nehmen. Leider kann mir da keiner richtig auskunft geben. Ist es sinnvoller den EZU von meinem Sohn erst voll zu nehmen und dann den von Nr. 2 anzuschließen? oder lieber das 3. Jahr dann weglassen und gleich mit dem 1. Jahr vom 2. Kind anzufangen. Hat das irgenwie auswirkung auf das Erziehungsgeld? Bzw. auch auf das Landeserziehungsgeld, was wir für unseren sohn wohl fürs 3. LJ noch bekommen würden (wohnen in Bayern). vielen dank christine
Liebe Christine, ich habe Ihnen mal den Schriftverkehr, den ich wegen dieses Problems mit dem Ministerium geführt habe, kopiert: das Problem: kann man, wenn man während des EU des 1. Kindes ein weiteres Kind bekommt, den sich überschneidenden Teil aufheben und bis zum 8. LJ. des Kindes aufheben? die Lösung, die mir der sachbearbeitende Jurist vom Bundesministerium mitteilte: (wörtlich wiedergegeben): "Die Elternzeit für das erste und zweite Kind können sich natürlich überschneiden, die Elternzeit für das erste Kind läuft dann während der Elternzeit für das 2. Kind aus. Die Überschneidung reduziert sich entsprechend, wenn z.B. die restliche Elternzeit für das erste Kind - mit Zustimmung des AG - bis zum achten Geburtstag übertragen wird, während die Elternzeit für das 2. Kind nach der Geburt ohne Unterbrechungen voll verbraucht wird. " Hierzu ein Beispiel: ZUERST DIE FRAGE: Sohn Nr. 1 ist am 8.3.00 geboren EU könnte mein Mann also max bis zum 7.3.2003 nehmen. Nun steht Kind Nr. 2 an :-) ET ist der 8.12.01 Vorläufig hat mein Mann EU bis zum 30.9.01 eingereicht. Verlängerung wird ganz sicher möglich sein. Verlänger er nun den EU bis 7.3.2003, dann hat er bis dahin ja noch keine Elternzeit für das neue Kind Nr. 2 in Anspruch genommen. Die würde erst im Anschluß, also ab 8.3.2003 antreten. Nun könnte er ja das dritte Jahr EZ (Elternzeit) auch auf die Zeit NACH dem dritten Geburtstag verlegen (nach Abspr. mit dem AG)? Denn nun die Frage: Er hat ja dann bis zum 3. Geb von Nr. 2 ja nur ca. 1 1/2 Jahre der EZ in Anspruch genommen, also sich das dritte Jahr quasi "aufgespart"? Sehe ich das richtig? UND NUN DIE ANTWORT VOM MINISTERIUM: Die Elternzeit für das 1. und 2.Kind überschneiden sich ,das galt auch schon für das alte Bundeserziehungsgeldgesetz,das im übrigen noch die Bezeichnung "Erziehungsurlaub" enthielt. Wenn für das 2. Kind zunächst noch keine Elternzeit genommen wird, es also im Rahmen der Elternzeit für das 1.Kind mitbetreut wird, fehlt zwar eine direkte Überschneidung, die maximal 3 jährige Elternzeit für das 2. Kind endet aber grundsätzlich auch bei seinem 3.Geburtstag( hier im Dez.2004). Wenn solange ununterbrochen Elternzeit genommen wird, bleibt kein übertragbarer Rest übrig. DR. M. Lenz
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