Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsurlaub / Arbeitslosigkeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsurlaub / Arbeitslosigkeit

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hallo, ich war vor der geburt meiner tochter arbeitslos. kann ich jetzt erziehungsurlaub nehmen und mich anschließend wieder arbeitslos melden, oder kann ich mich erst arbeitslos melden und den eu später nehmen? wird erziehungsgeld auch gezahlt, wenn kein eu in anspruch genommen wird?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können kein EU nehmen, aber sich von der Zehlung vom ArbGeld freistellen lassen. Gruß, NB


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