Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hätte mal eine kurze Frage: bei der Erziehungsgeldberechnung für Kinder die in 2004 geboren sind/werden, muss ich ja das Einkommen und die Werbungskosten für 2003 (1.LJ) und 2004 (2.LJ) angeben. Können Sie mir verraten, wie hoch die km-Pauschale für die Fahrten zur Arbeit in diesen Jahren ist/sind? Wird die Strecke zur Arbeit dann einfach (z.B. 50km) angenommen oder für Hin- und Rückfahrt (also 100km)? Was kann man denn sonst noch als WK angeben? Vielen Dank schonmal. Mit freundlichen Grüßen Patti
Hallo, bitte auf dem Forum des Steuerberaters fragen! Gruß, NB
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