Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeldantrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeldantrag

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, beim Erziehungsgeldantrag Punkt 31, Einkünfte aus Kapitalvermögen, heißt es "Kapitalerträge vor Abzug von Sparerfreibetrag und Werbungskosten". Diese werden jedoch angerechnet!? Muss man also bei dieser Formulierung Zinseinkünfte angeben, auch wenn diese unter dem Sparerfreibetrag liegen? Danke stillmama


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