Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld?

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Hallo Fr. Bader, ich habe eine Tochter 2,5 und Zwillinge 13 Monate alt und bin in Elternzeit mit einer geringfügigen Beschäftigung. Mit dem Vater der Kinder lebe ich nicht zusammen, wir haben ab und zu Kontakt schon der Kinder wegen, aber als Beziehung kann man es wirklich nicht bezeichen. Nun ist derzeit mein Antrag für das 2. Lebensjahr der Zwillinge in Bearbeitung. Heute rief mich ein nicht gerade sehr freundlicher Sachbearbeiter von dem zuständigen Amt an, und hat sich erkundigt ob ich wirklich nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe.Er hat es wohl nicht geglaubt und mir dann mehr oder weniger unterstellt, daß wir nur pro forma getrennt leben und trotzdem eine Beziehung führen, somit wäre ich formell nicht alleinerziehend. Eine Kontaktaufnahme mit dem Vater der Kinder wollte der Sachbearbeiter allerdings auch nicht, war noch unfreundlicher und machte mich dann noch auf eine Strafanzeige aufmerksam, falls meine Angaben nicht der Wahrheit entsprechen. Langer Vorspann, nun die Fragen, hat das Amt die Möglichkeit meine Verhältnisse genau nachzuprüfen, z.B. ein Besuch eines Sachbearbeiters? Ich lebe wirklich alleine mit den Kindern, aber so ein Besuch ist sicher nicht erfreulich. Und kann man mir "einen Strick daraus drehen", wenn man sporadischen Kontakt zum Kindesvater hat? Und dann sein Einkommen bei der Berechnung des Erziehungsgeldes berücksichtigen? Oder gibt es auch von Seiten des Amts die Möglichkeit, daß mir das Erziehungsgeld gestrichen wird, weil man einfach annimt, daß meine Angaben nicht richtig sind? Vielen, herzlichen Dank für Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sporadischer Besuch ist nicht zusammenleben, aber die Behörde kann Kontrollen durchführen. Ich verstehe auch nicht, wieso er das angezweifelt hat, es ist ja nichts ungewöhnliches. WEnn er aber Recht hat (was ich nicht unterstelle) kann das wirklich Ärger mit dem Staatsanwalt geben. Gruß, NB


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