Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich hab da mal ne wichtige Frage. Mein Freund ist Belgier und ich Deutsche und wir wohnen in Belgien. Nun möchte ich mich trennen. Wie läuft das dann in Deutschland mit dem Erziehungs und Kindergeld (meine Tochter ist Belgierin). Habe schon im i-net gewühlt, aber nix gefunden. Vielen Danke für Ihre Antwort. Manuela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, 1.Anspruch auf Kindergeld hat, wer: -in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat -im Ausland wohnt aber in D arbeitet oder in die BfA zahlt, oder Missionar ist oder Rente nach dt. Recht bezieht und in der EU wohnt 2. Als Mutter oder Vater können Sie Erziehungsgeld erhalten, wenn Sie • einen Wohnsitz im Geltungsbereich des Bundeserziehungsgeldgesetzes haben oder sich normalerweise hier aufhalten, • das Personensorgerecht für das Kind haben, • das Kind in einem gemeinsamen Haushalt selbst erziehen und betreuen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, wobei Sie bis zu 19 Stunden in der Woche (Geburt vor 01.01.01) bzw. 30 Std. (ab 01.01.01 und außer bei der Ausbildung) arbeiten dürfen, ohne den Anspruch auf Erziehungsgeld zu verlieren. Väter von nichtehelichen Kindern haben ebenfalls Anspruch auf Erziehungsgeld, wenn die Kinder nach dem 1. Januar 1992 geboren wurden und die Mutter dem Antrag zustimmt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo tapfere, also bei mir ist mein Sohn US bürger und Deutscher, weil ich beide staatsbürgerschaften habe. Wenn deine Tochter die Deutsche Staatsangehörigkeit erhält, hat sie damit auf jeden Fall anspruch auf KG und EG (aber nur wenn sie noch keine Drei bzw zwei ist bei EG) aber dazu kannst du auf dem Amt für Familienförderung in dem Bundesland anrufen wo du hinziehen willst.Im Internet erhälst du die Adressen. (suchmaschine Erziehungsgeld eingeben) Viel Glück!


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