Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin momentan noch im Erziehungsurlaub mit meinen Zwillingen ( 13 Monate). Im September bekomme ich mein drittes Kind. Jetzt hat mir die Krankenkasse -BKK Post-, gesagt, das Mutterschaftsgeld vor Erziehungsgeld steht. Heißt das jetzt, das mir das Erziehungsgeld für die Zeit, für die ich Mutterschaftsgeld beziehe, für die Zwillinge gestrichen wird? Die Krankenkasse konnte mir darüber leider keine Auskunft geben, da sie so etwas anscheinend noch nicht hatten. Für eine Antwort wäre ich dankbar. Michaela 2 aus Berlin
Liebe Michaela, das MG für ein weiteres Kind vor und nach der Geburt ist auf das EG für frühere Kinder nicht anzurechnen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Michaela! Das dürfte eigentlich nicht sein, da sich das Erziehungsgeld auf deine Zwillinge bezieht, und das Mutterschaftsgeld auf das dritte Kind! Es ist so, daß das Mutterschaftsgeld auf das Erziehungsgeld angerechnet wird - NACH der Geburt eines Kindes, wobei das ErzGeld und MuGeld sich beide auf das gerade geborene Kind beziehen. Das sagt mir allerdings nur mein Rechtsempfinden... aber vielleicht nützt es als Argument beim Gespräch mit der ErzGeldstelle. Viele Grüße Andrea
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