Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz/Erziehungsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz/Erziehungsgeld

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe zwei Fragen. 1. Es stehen einem ja mindestens 14 Wochen Mutterschutz zu. Wenn das Kind eher kommt, wird die nicht genommene zeit von vorher hintendran gehängt, kommt es später hat man halt Glück, da die 8 wochen danach ja fix sind. Soweit klar, wie ist da jetzt aber, wenn man von der Möglichkeit Gebrauch macht, in den 6 Wochen vor der geburt weiter zu arbeiten, weil es einem gut geht; wird diese Zeit dann auch hintendran gehängt oder verzichtet man dann quasi drauf? Und wenn sie hintendran gehängt wird und das Kind später kommt, ab wann zählt das dann? Beispiel man arbeitet zwei Wochen länger und das kind kommt eine Woche später, heißt das, dass dann nur eine Woche hintendran gehängt wird? 2. Frage zum Erziehungsgeld, klar ist, dass das Einkommen des Vorjahres ausschlaggebend ist. Wobei mein Einkommen, wenn ich es richtig verstanden habe, nicht zählt solange ich während des Bezuges von Erziehungsgeld nicht arbeite oder max. 400€ pro Monat verdiene. Wenn man jetzt nur für ein halbes Jahr Erziehungsgeld bekommt, kann man dann im zweiten Halbjahr wieder mehr verdienen oder wird das dann auch noch angerechnet, da man Erziehungsgeld ja normalerweise immer jahresweise beantragt? Und muss der arbeitgeber einer Nebenbeschäftigung im Erziehungsurlaub zustimmen? Vielen Dank für Ihre Bemühungen!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man bekommt auf jeden Fall 6+8/12 Wo. bezahlt, ohne arbeiten zu müssen. Die Zeit vorher kann man hinten dran hängen. 2. Versteh ich nicht Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, zum Mutterschutz weis ich was zu sagen. Du kannst eigentlich nicht darauf verzichten. Das sind Gesetzliche Regelungen zu deinem und zum Schutz des Ungeborenen, und dein Arbeitgeber muß sich auch daran halten. Sonst macht er sich Strafbar. Die 6WO vor dem ET können nicht hinten dran gehangen werden, weil du meinst das du dir die Arbeit zu traust. Ich glaub sogar wenn etwas mit dir und dem Baby in dieser Zeit etwas auf der Arbeit Passieren würde, dann würd die KK sich nichts dafon annehmen. Weil du ja zuwieder gehandelt hast. Informier dich besser bei der KK und überleg es dir noch mal. Grüße


Mitglied inaktiv

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Hallo loona-chan, ich hab ja auch nicht gesagt, dass ich das will, aber eventuell und dann will ich wissen wie die Regelungen sind. Und nach § 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz, darf eine Frau in den letzten 6 Wochen nicht beschäftigt werden, es sei denn sie erklärt sich ausdrücklich dazu bereit, wobei diese Erklärung jederzeit widerrufen werden kann. Ich darf also sehr wohl in dieser Zeit arbeiten, wenn ich mich entsprechend fühle und der Arzt keine Einwände hat. Grüße


Mitglied inaktiv

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Ich diesmal: Also: die 6 Wochen vor dem geplanten ET und die 8 Wochen hinterher ergeben zusammen 14 Wochen. Durch den ET ergibt sich das FRÜHESTE" Ende des MuSchu. Kommt das Kind später, wird er eben auf 8 Wochen nach tatsäschlicher geburt erweitert. Verzichtest Du auf die 6 Wochen vorher (ganz oder teilweise), dann kann davon nichts hinten angehängt werden. Du verzichtest also frewillig und jederzeit widerrufbar auf einen teil der 14 Wochen. So klarer? ich habe bei beiden Kindern auf die 6 Wochen vorher verzichtet :-) Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Ja danke Désirée so ist es klar.


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