Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld und Arbeitslosengeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld und Arbeitslosengeld

Mitglied inaktiv

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Guten Tag! Ich habe soeben die Zeitschrift Leben & erziehen gelesen und dabei ist mir ein Satz bezüglich rund ums Erziehungsgeld ins Auge gestochen. Da steht "Wichtig für Arbeitslose: Sie können Erziehungsgeld plus Arbeitslosengeld beziehen, wenn Sie vorher nicht mehr als 30 Stunden gearbeitet haben." Meine Frage: Auf welchen Zeitraum beziehen sich die 30 Stunden. Bei mir sieht das wie folgt aus: 31.12.99 habe ich gekündigt da ich von der Schweiz nach Deutschland gezogen bin. Bis Ende März habe ich Sozialhilfe bezogen aufgrund der Sperrfrist vom Arbeitsamt (eine erneute Arbeit zu suchen erschien mir wenig sinnvoll da am 7.4.2000 mein Sohn geboren wurde). 1 Monat bekam ich Arbeitslosengeld und dann war ich schon im Mutterschutz. Habe als bis 31.12.99 mehr als 30 Stunden gearbeitet. Betrifft mich das jetzt auch? Reine Neugier. Andrea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Andrea, das bezieht sich daruf, dass die Bemessungsgrenze für das Arblosengeld nur 30 Std sein dürfen und Sie für diese Stdzahl auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich beziehe z.Zt. Erziehungsgeld und Arbeitslosenhilfe gleichzeitig. War sehr schwierig beim Arbeitsamt, weil dort niemand darüber Bescheid wußte. Meine Tochter wurde 1999 geboren. Seit 1.1.01 wird das Alg und die ALH von Vollbeschäftigung auf 30 Stunden wöchtl. runtergerechnet (nur für Geburtstermine ab 1.1.01). Aber ALG wird aufs Erziehungsgeld angerechnet, aber ALH nicht!


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