Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, liebe Mitleser heut kam mein Erziehungsgeldbescheid mit einer Ablehnung und ich bin total verzweifelt. Aufgrund der Abfindung meines Mannes ANFANG 2005 bekommen wir für unsere kleine, geb. ENDE 2006, kein Erziehungsgeld. Das ist so unlogisch..nach der Abfindung und gleichzeitiger Kündigung war mein Mann fast 1 Jahr arbeitslos bis er einen neuen Job fand bei dem er jetzt DEUTLICH weniger verdient. ich habe jetzt im Gesetzestext von der Härtefallregelung gelesen. "In Fällen besonderer Härte..., oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz" würde unsere Situation auf sowas zutreffen und reicht ein formloses Schreiben (Widerspruch) an das Versorgungsamt mit der Bitte dies zu prüfen oder sollten wir zu einem Anwalt gehen? lG Daniela PS: wir haben noch 2 weitere Kinder und 2/3 des Gehaltes meines Mannes sind allein Miete
Hallo, was dabei herauskommt, weiß ich nicht. Aber ein Widerspruch (FRIST) schadet nichts u kostet nichts! Liebe GRüsse, NB
Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, meine 1. Frage hat sich erledigt da ich mich grad durch die Ämter telefoniert habe. Uns steht die Härtefallregelung zu und ich muss sie beantragen. NUN aber eine kurze andere Frage. Ich hatte ja den Regelbetrag beantragt! Wenn nun aber das aktuelle Gehalt meines Mannes für das Lebensjahr berechnet wird hätten wir sogar Anspruch auf das Budget von 450 Euro. Kann ich das im Nachhinein im Widerspruch mit beantragen oder haben wir in diesem Falle Pech weil beim 1. Mal nur der Regelbetrag beantragt wurde? liebe Grüße Daniela u. Hannah :-)
Mitglied inaktiv
du musst aber auch bedenken, dass es das bugdet nur für höchstens ein jahr gibt und das andere für höchstens zwei jahre. lg two_kids
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Hallo, Sie hatten mir geantwortet auf meine Frage zum Thüringer Erziehungsgeld- herzlichen Dank dafür- ihr Link bezog sich allerdings auf Sachsen- gilt ihre Antwort trotzdem dass für mich alles beim alten bleibt?
bekomme für diese zwei monate zusammen 500euro weniger als arbeitslosengeld ist da ein fehler in der berechnug?bin am überlegen den antrag zurück zu ziehen!geburtsdatum unserer tochter war am 02.07.2015 und ich bin seit dem ersten januar arbeitslos und habe beide berechnungen im januar erhalten(arbeitslosengeld und elterngeld)´´
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Sehr geehrte Frau Bader, im Juni werde ich mein Baby gebären und bin eine alleinerziehende Studentin. Ich beziehe das Elterngeld mit dem Mindestsatz von 300 Euro und Kindergeld in Höhe von 190 Euro. Mein Freund verdient 2000 Euro Netto, muss aber keine Miete zahlen, da er bei seinen Eltern wohnt (Wir leben in keiner gemeinsamen Wohnung). Was w ...
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Habe was vergessen:) als Hausfrau würde ich ja nach der Entbindung 1jahr lang 300 Euro Erziehungsgeld bekommen..und bei einem 450euro Job?? Wieviel Erziehungsgeld würde ich dann bekomme? Danke
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