Mitglied inaktiv
hallo! ich lebe mit meinem freund und vater unserer tochter im gemeinsamen haushalt. er hat kurz nach der geburt die vaterschaftsanerkennung gemacht, wir sind aber nicht verheiratet. meine frage wäre nun, ob er genauso erziehungsberechtigt ist wie ich!? er möchte zb unsere tochter taufen lassen. ich nicht. hat er die gleichen rechte und pflichten wie ich oder hab ich mehr zu sagen? danke
..ist so ok
Mitglied inaktiv
Hallo, also, wenn ihr beim JA keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben habt, hast Du alleine das Sorgerecht. Die Anerkennung der Vaterschaft ist nicht dasselbe wie Sorgerecht, damit ist "nur" gesichert, daß Dein Freund und Dein Kind gegenseitiges Umgangsrecht haben, daß Dein Freund dem Kiddy Unterhalt zu zahlen hat und Dein Kind Deinem Freund gegenüber erbberechtigt ist. solange Du nicht die sorgeerklärung unterschreibst, hast du alleine das volle Sorgerecht Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen
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Hallo, es ist folgender Fall: Kind kommt zur Welt,nicht verh., Vater ist bekannt und hat die Vaterschaft anerkannt, kein gemeinsames Sorgerecht, er zahlt Unterhalt für das Kind -was ist der Unterschied zwischen Erziehungsberechtigt und dem Sorgerecht? -bei Todesfall oder Unfall (Mutter ist nicht in der Lage für das Kind zu sorgen), wer beko ...
Hallo Frau Bader! Ich habe mal eine Frage, die sich vielleicht etwas blöd anhört. Ich wüsste gerne ob das Sorgerecht das Gleiche ist wie die Erziehungsberechtigung. Hintergrund: Mein Lebensgefährte und ich leben zusammen und haben gemeinsam eine Tochter (21 Monate). Ich habe das alleinige Sorgerecht. Im Kindergarten war nun Elternabend und alle ...
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hallo hab da mal ne frage habe vor einem Jahr zum zweiten mla geheiratet und somit einen Stiefsohn bekommen der auch mama zu mir sagt, darf ich dann als seine Stiefmutter mich zur Wahl zur Klassenpflegschaft aufstellen lassen grußa alexandra
Ich betreue einmal die Woche ein gerade 1-jähriges Mädchen. Am Samstag begann ihr Turnkurs neu (Mutter-Kind-Turnen), musste sie dann neu anmelden für 8 Wochen. Danach läuft der Vertrag, der geschlossen wurde, aus. Ich habe in dem Moment gar nicht so drüber nachgedacht, habe dann den Vertrag ausgefüllt und mich als Erziehungsberechtigten angegeben ...
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