Mitglied inaktiv
wenn mein partner und ich, eine kind bekommen würden und ich aber in einer umschunlung stecke, wie sieht es dann mit dem erziehungsgeld aus? ich würde mehr als 6h brauchen (ca.8h). denn ich würde dann eine 28h woche haben. wieviel darf man denn überhaupt haben? ist doch eigentlich genauso, als würde man arbeiten oder? kennt sich da einer aus? nicht das ich dann doch noch meine schulung abrechen muß deswegen?!
Hallo, 1. Als Mutter oder Vater können Sie Erziehungsgeld erhalten, wenn Sie · einen Wohnsitz im Geltungsbereich des Bundeserziehungsgeldgesetzes haben oder sich normalerweise hier aufhalten, · das Personensorgerecht für das Kind haben, · das Kind in einem gemeinsamen Haushalt selbst erziehen und betreuen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, wobei Sie bis zu 19 Stunden in der Woche (Geburt vor 01.01.01) bzw. 30 Std. (ab 01.01.01 und außer bei der Ausbildung) arbeiten dürfen, ohne den Anspruch auf Erziehungsgeld zu verlieren. Väter von nichtehelichen Kindern haben ebenfalls Anspruch auf Erziehungsgeld, wenn die Kinder nach dem 1. Januar 1992 geboren wurden und die Mutter dem Antrag zustimmt. Ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes können EG erhalten: · Personen, die von Ihrem Dienstherren vorübergehend ins Ausland entsendet worden sind · Grenzgänger (u.U.) Erziehungsgeld wird nur rückwirkend für 6 Monate vor der Antragstellung gezahlt! 2. Finanzielle Grundlagen Je Kind beträgt das Erziehungsgeld maximal 600 DM im Monat. Ausnahme ist die Budgetierung (s.u.)Das Erziehungsgeld entfällt bei Überschreitung folgender Einkommensgrenzen, bei denen es sich nicht um Brutto- oder Nettobeträge, sondern um durch das Bundeserziehungsgeldgesetz besonders bestimmte Einkommensgrenzen handelt. In den ersten sechs Lebensmonaten: · 100.000 DM im Jahr für Ehepaare mit einem Kind · 75.000 DM im Jahr für Alleinerziehende mit einem Kind Ab dem siebten Lebensmonat: · 29.400 DM im Jahr für Ehepaare · 23.700 DM im Jahr für Alleinerziehende mit einem Kind Diese Grenzen werden je weiteres Kind um 4.200 DM angehoben. Bei unverheiratet zusammenlebenden Eltern werden die Einkommen beider Partner zusammengerechnet. Die gesetzlichen Grundlagen zum Erziehungsgeld finden Sie im Bundeserziehungsgeldgesetz Maßgebend für den Anspruch auf EG im 1. bis 12. Lebensmonat des Kindes ist das voraussichtliche Einkommen im Kalenderjahr der Geburt, für den Anspruch im 13. bis 24. Lebensmonat das Einkommen im folgenden Jahr. Lässt sich das voraussichtliche Einkommen nicht nachgewiesen, dann wird auf das Einkommen aus dem letzten oder vorletzten Jahr zurückgegriffen. Wer das EG über die ersten sechs Monate hinaus erhält, kann budgetieren, also nur 12 Monate EG erhalten, dann jedoch in Höhe von DM 900.- Wenn sich später herausstellt, dass der Anspruch auf Budgetierung nicht bestand, muss das Geld bis zu 1800 DM zurückerstattet werden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Sunnymaus, Erziehungsgeld bekommst Du fürs erste halbe Jahr 600 DM. Dann ab den 7. Monat wird das Gehalt Deines Mannes angerechnet bis zum 12 Monat. Soweit ich weiß muß man dann das Erziehungsgeld noch mal neu beantragen. Erziehungsgeld kann man bis zum 24. Lebensmonat erhalten. Liebe Grüße Diana
Mitglied inaktiv
îch habe ja schon eine tochter, nur weiß ich nicht wieviel mein verlobter verdienen darf? damals habe ich 24monate pro monat 600 DM bekommen. nur weiß ich nicht wies ausschaut, wenn ich eine umschulung mache und wieviel stunden man dann nur arbeiten kann? oder zählt eine umschulung nicht als arbeit? die stunden in der woche betragen 28h. und das für 14monate. nur müßte ich ja mehr als die 6h beantragen, wegen des fahrweges, denn ich habe kein auto. also bräuchte ich 8h. bekomme dann noch kindergeld und unterhalt für meine tochter und die erg. sozialhilfe.
Mitglied inaktiv
Hallo, nach dem neuen Elternzeitgesetz darf man max. 30 Stunden die Woche arbeiten. Fahrtzeiten haben damit nichts zu tun! gruss DUSA
Mitglied inaktiv
ich weiß nicht, ob ich das recht verstanden habe. aber theoretisch könnte ich also mein kind, wenn es da ist, bis zu 8h in die einrichtung bringen, ohne auf das EG zu verzichten?? denn ich bekomme schon erg. sozialhilfe (die auch immer weniger wird) zur arbeitslosenhilfe.., unterhalt f. meine kleine und ihr kindergeld..