Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

erzeihungsgeld

Frage: erzeihungsgeld

Mitglied inaktiv

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hallo mein zweites kind soll mit einem jahr für 4 stunden in den kiga gehen. bekomme ich dann auch noch bundeserziehungsgeld. ich wollte mich das darauffolgende jahr auf mein zweites examen vorbereiten, da ich kurz vor ende der referendarzeit mein erstes kind (behindert) bekam. vielen dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Als Mutter oder Vater können Sie Erziehungsgeld erhalten, wenn Sie · einen Wohnsitz im Geltungsbereich des Bundeserziehungsgeldgesetzes haben oder sich normalerweise hier aufhalten, · das Personensorgerecht für das Kind haben, · das Kind in einem gemeinsamen Haushalt selbst erziehen und betreuen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, wobei Sie bis zu 19 Stunden in der Woche (Geburt vor 01.01.01) bzw. 30 Std. (ab 01.01.01 und außer bei der Ausbildung) arbeiten dürfen, ohne den Anspruch auf Erziehungsgeld zu verlieren. Väter von nichtehelichen Kindern haben ebenfalls Anspruch auf Erziehungsgeld, wenn die Kinder nach dem 1. Januar 1992 geboren wurden und die Mutter dem Antrag zustimmt. Ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes können EG erhalten: · Personen, die von Ihrem Dienstherren vorübergehend ins Ausland entsendet worden sind · Grenzgänger (u.U.) Erziehungsgeld wird nur rückwirkend für 6 Monate vor der Antragstellung gezahlt!


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