Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erst mal ohne Trauschein!?

Frage: Erst mal ohne Trauschein!?

Mitglied inaktiv

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Hallo zusammen, Meine Maus hat mir letzte Woche verkündet, dass ich noch dieses Jahr Papa werde. Eigentlich freue ich mich, habe nur ein klitzekleines Problem: Wir wollen auf jeden Fall heiraten, allerdings erst nächstes Jahr. Dieses Jahr ist uns das alles zu kurzfristig. Nun meine Frage: Muss ich mein eigenes Kind nach der Heirat adoptieren? Ein bekannter sagte mir, sein Sohnemann hat auch gleich seinen, also den späteren Familiennamen erhalten. Wie funktioniert das? Und last but not least: Angenommen, das mit dem Familiennamen klappt, wie er es beschrieben hat: Wie schaut es mit dem Sorgerecht aus? Wir wollen auf jeden Fall ein gemeinsames Sorgerecht. Es kann schliesslich immer mal eine Situation eintreten, in der schnell eine Unterschrift benötigt wird. Ich bedanke mich jetzt schon über die hilfreichen Antworten. cu, Micha


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Lieber Micha, Anni hat recht. Das mit dem Adoptieren war gaaaanz früher mal so. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, also, wenn Du die Vaterschaft beim Jugendamt zusammen mit Deiner Maus anerkennen läßt, erhälst Du bei der Heirst automatisch das Sorgerecht. Noch einfacher: Ihr laßt gleich bei der Anerkennung die gemeinsame Sorge festlegen - dazu müßt Ihr nicht verheiratet sein. Nee, adoptieren mußt Du Dein Kiddy nicht liebe Grüße!! PS: Die Vaterschaftsanerkennung könnt Ihr auch schon vor der Geburt machen (beim Sorgerecht weiß ich es nicht - einfach beim JA anfragen)


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