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Sehr geehrte Frau Bader, wir haben im Nov. 2007 Zwillinge bekommen.Ich habe erstmal drei Jahre Elternzeit beantragt.Nun hab ich gehört,das Zwillingseltern 5Jahre zustehen.Ist das so richtig und bis wann muss ich die weiteren 2 Jahre beantragt haben? Leider mussten wir zudem Harz4 beantragen,mein Mann hatte zwei Bandscheibenvorfälle,ist operiert worden und bezieht zur Zeit Krankengeld.Nach dem Krankengeld bekommt er wieder Arbeitslosengeld und im Mai beginnt er eine Umschulung.Wir selbst haben kein erpartes,aber unsere Kinder haben jeder ein Sparbuch mit 1.000 Euro für grössere Anschaffungen.wieviel erspartes dürfen die Kinder denn haben? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, mit Zustimmung des Ag können Sie die EZ verlängern. Möglicherweise gibt das aber Probleme mit der ARGE, da ja Ihr Mann möglicherweise die Kindesbetreung übernehmen kann bzw. die Kinder in den KiGa gehen können (Anspruch ab 3. LJ) u Sie wieder Ihre Tätigkeit aufnehmen können. Minderjährigen Hilfebedürftigen steht gemäß § 12 II Nr. 1a SGB II ein bei der Vermögensanrechnung nicht zu berücksichtigender Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro zu. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn das fragliche Vermögen eindeutig dem jeweiligen Kind zugeordnet werden kann, beispielsweise wenn ein Sparkonto auf den Namen des Kindes eröffnet und geführt wurde. Eine Mitnutzung von nicht beanspruchten Anteilen des Kindergrundfreibetrags durch volljährige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ist nicht möglich. Liebe Grüsse, NB
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