Jesussaves777
Guten Tag sehr geehrte Frau Bader! Ich habe für Kind 1 zweijährige Elternzeit bis Ende August 2012 beantragt und werde diese um ein weiteres Jahr verlängern! Aller Voraussicht nach wird Kind 2 im Februar 2013 - während der Elternzeit von Kind 1 - geboren. Muß ich die Elternzeit für Kind 2 erneut beantragen? Oder kann ich die vollen 3 Jahre Elterzeit von Kind 1 bis Ende August 2013 zu Ende nehmen, und dann erst neue Elternzeit für Kind 2 beantragen? Ist hier die übliche Frist von 7 Wochen vor Beginn zu beachten? Habe ich Anspruch auf Elterngeld für das 2. Kind? Welches Einkommen wird hier zugrunde gelegt, da ich vor der Geburt des 2. Kindes ja nicht beschäftigt war? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ich empfehle dir - um alle Ansprüchen zu wahren: Verlängern der Elternzeit nur bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes (mit der Frist von 7 Wochen vor Beginn, also vor dem 2. Geburtstag), gleichzeitig um Zustimmung bitten, die restliche Elternzeit (ca 6 Monate) über den 3. Geburtstag hinaus übertragen zu dürfen. Dann nach der Geburt des 2. Kindes (7 Wochen-Frist) Elternzeit für Kind 2 anmelden (max 3 Jahre) und wenn du möchtest, kannst du gleich die restliche EZ von Kind 1 mit angeben. Hat den Vorteil, dass du die ganze Elternzeit nehmen kannst, durch die Pause (Zeit des Mutterschutzes für Kind 2) das volle Mutterschaftsgeld bekommst! Das Elterngeld für Kind 2 berechnet sich aus dem Einkommen ca Jan 2012 bis Dez 2012, auch wenn du da in Elternzeit warst. Wenn du dort kein Einkommen hattest, gibt das den Mindestsatz von 300 Euro zuzüglich 75 Euro Geschwisterbonus bis Aug 2013. Gruß Sabine
Jesussaves777
Hallo Sabine! Mein AG wird bei einer Verlängerung nur bis zum neuen Mutterschutz sicherlich nicht mitspielen, denn dann ist er doch auch verpflichtet, während des Mutterschutzes mein volles Gehalt zu zahlen? Theoretisch kann ich auch die vollen 3 Jahre Elternzeit für Kind 1 nehmen und dann 7 Wochen bevor diese endet, die 2. Elternzeit für das 2. Kind beantragen? Wenn ich vor der Geburt des 2. Kindes nicht gearbeitet habe, kann ich dann trotzdem das Elterngeld für dieses Kind beantragen, ich habe ja nur bis Juni 2010 gearbeitet, da im August 2010 Kind 1 zur Welt kam. würde mich über Antwort freuen. Vielen Dank!
IngoAC
Moin, "Mein AG wird bei einer Verlängerung nur bis zum neuen Mutterschutz sicherlich nicht mitspielen, denn dann ist er doch auch verpflichtet, während des Mutterschutzes mein volles Gehalt zu zahlen?" Stimmt, aber er kann daran nichts ändern, da er deine Verlängerung nicht ablehnen kann! Aber er kann sich das Geld ja aus der Umlage 2 von der Krankenkasse (die dieses Geld vewaltet) zurückholen und hat somit keinen Verlust. Das einzige was er kann ist, dir das Aufsparen der restlichen Elternzeit von Kind 1 verweigern, aber das kann er auch wenn du die 12 Wochen Mutterschutz und volles Gehalt nicht mit nimmst! LG Ingo
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