Lindas1279
Hallo Frau Bader, können sie mir bitte erklären; ob ich Elterngeld/ Mutterschaftsgeld erhalte? Mein Arbeitsvertrag läuft am 30.4.2016 aus. Ich bin zwei Jahre berufstätig. Der Vertrag wird nicht verlängert. Ich bin schwanger und der errechnete Termin ist der 13.06.2016. bekomme ich Mutterschaftsgeld? Erhalte ich Elterngeld? Wenn nicht bekomme ich überhaupt etwas? An wen muss ich mich wenden? Danke vorab Linda
hallo, Sie müssen sich zeitnah arbeitslos melden - dann erhalten Sie Leistungen von der Agentur f Arbeit. MG: von der KK in Höhe von Krankengeld. EG: gemäß dem Lohn der letzten 12 Mo. vor der Geburt, Monate mit ArbGeld 1 zählen als 0 €. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wann beginnt der Mutterschutz ?
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
 - Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
 - Oma Kinderbetreuung
 - Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
 - Kita Absage
 - Neues Elterngeldbemessungsgrenze
 - Vernachlässigung
 - Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
 - Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
 - Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE