pilz66
Liebe Frau Bader, Ich werde im Abstand von 2 Monaten 2 mal Vater. Ein eheliches und ein uneheliches Kind. Beide Kinder sollen in meinem Haushalt leben und aufwachsen. Ich plane eine Elternzeit für das erste, eheliche Kind, von 6 Monaten. Damit bin ich ca ab der Geburt des 2. Kindes noch 4 Monate in Elternzeit. Kann ich für diese 4 Monate für das 2. Kind ebenfalls Elterngeld beantragen? Muss ich mir diesen Zeitraum von meinem Arbeitgeber ebenfalls als Elternzeit bescheinigen lassen? Wie berechnet sich das Elterngeld für das 2. Kind? Gibt es in dieser Konstellation sonst etwas zu Elternzeit und Elterngeld zu beachten? Bei den Themen Vaterschaft, geteiltes Sorgerecht und Familiennamen bin ich bereits im Bilde und benötige keine Antworten. Vielen Dank und viele Grüße, pilz66
Hallo, ich denke, es wird wie bei Zwillingen aufeinander angerechnet, es bleibt aber der Geschwisterbonus Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Da beides Sozialleistungen sind würde ich analog zum Mutterschutzgeld bzw zum Parallelbezug von EG bei zwei Kindern in unter einem Jahr Abstand, davon ausgehen, dass die beiden EG Bezüge aufeinander angerechnet werden. Es wäre also vermutlich finanziell besser, die Zeit quasi zwischen den Kindern aufzuteilen (und der jeweiligen Mutter mehr EG zu ermöglichen bzw länger EZ zu machen. LG Lilly
Mitglied inaktiv
Da man bei Zwillingen auch pro Person ind kind nur einmal Geld bekommt denke ich mal nicht das das klappt.
Mitglied inaktiv
Ich glaube nicht, dass es mit Zwillingen vergleichbar ist. Es sind zwei Kinder im kurzen Abstand, wo die EG Zahlung vom ersten Kind noch nicht beendet ist. Es sind zwei getrennte Geburten. Ich würde auch von ausgehen, dass er als Vater beider Kinder beim zweiten Geschwisterbonus bekommt. Also lieber mehr EG vom zweiten einplanen, als beim ersten. LG Lilly
Mitglied inaktiv
Nicht ganz, weil bei Zwillingen die Begründung da ist, das man ja nur einen Einkommensverlust hat. Das wäre ja bei Geschwistern auch. Und EG Plus würde ja auch verrechnet werden wenn es dadurch Überschneidungen gibt. Wäre auf jeden Fall eine Frage wo ich mich direkt an die EG-Kasse wenden würde. davon ab gibt es ja auch noch das pro Problem das EG nur nach Lebensmonaten gezahlt wird. Wie will man das genau hinbekommen? Nach einander bei den Kinder gut möglich - wenn termintechnisch wirklich passend - gleichzeitig glaube ich nicht.
Mitglied inaktiv
Ich denke mal eben weil das EG vom Zwilling aufgrund einer Geburt immer verrechnet wird, bekommt man bei denen ja auch nur einmal EG. Und bei kurzem Abstand, wird ebenfalls verrechnet, aber getrennt berechnet, weil eben nicht nur eine Geburt. Deshalb ja der Hinweis das EG getrennt zu halten und nicht parallel, dann kann er aber im Prinzip für beide EG beantragen. Da für mich zB nicht klar ist, ob man für das erste nach der Geburt von Kind 2 dann auch Geschwisterbonus bekommt, würde ich die Zeit eher bei Kind 2 planen, wo es definitiv nehr Geld gibt. Aber ja, ich würde das auch bei der EGKasse beraten lassen. LG Lilly
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