Lindalu83
Guten Tag. Mein erstes Kind ist am 20.5.16 geboren. Da ich selbstständig bin wurde das Jahr 2015 zur Berechnung genommen. Mein 2. Kind ist am 22.2.18 geborenen. Und das Jahr 2017 ist zur Berechnung genommen wurden. Da ich da aber 4 Monate von in Elternzeit war ist das Einkommen in dem Jahr gering. Kann ich beantragen das deswegen das Jahr 2016 oder sogar 2015 berechnet wird? Danke
Hallo, wenn Sie in 2017 Elterngeld bekommen haben können Sie das Jahr ausklammern. Gleiches gilt für 2016. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn du in 2017 noch Elterngeld bezogen hast, dann kann auf Antrag 2015 genutzt werden. Wenn du 2017 nur noch in "Elternzeit" warst, dann nein.
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