Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für 2 Kinder?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld für 2 Kinder?

Koko3158

Beitrag melden

Guten Tag, ich habe einen Sohn, der am 17.05.2018 geboren wurde. Nun soll Ende November das 2. Kind kommen. Das Elterngeld (Mindestsatz 300€) für das 1. Kind habe ich auf 24 Monate auszahlen lassen (also 150€ monatlich), läuft also noch 6 Monate wenn das 2. Kind kommt. Bekomme ich dann trotzdem zusätzlich ab Geburt des 2. Kindes zusätzlich 12 Monate 300€ plus 75€ Geschwisterbonus. In dem Fall also 150€ + 300€ + 75€ bis das Elterngeld vom 1. Kind im Mai 2020 endet? Vielen Dank für die Hilfe! Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, am sinnvollsten ist es, wenn Sie bis zum Beginn des Mutterschutzes des zweiten Kindes sich das restliche Elterngeld auszahlen lassen. Das ist unproblematisch möglich. Dann bekommen Sie erst Mutterschaftsgeld von Kind 2 (Sie müssen die Elternzeit von Kind 1 dafür unterbrechen) und dann Elterngeld von Kind 2. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein das läuft nicht parallel. Du solltest zum neuen Mutterschutz die EG Kasse um Auszahlung deines restlichen EG für Kind 1 bitten Solltest du noch einen AG haben, dort auf einen Tag vor neuen Mutterschutz die Elternzeit für Kind 1 beenden. Dann bekommst du dort auch das Mutterschaftsgeld.....


Koko3158

Beitrag melden

Versteh ich nicht so ganz. Ich war vor der Schwangerschaft Studentin und bin es immer noch. Habe keinen Arbeitgeber. Ist es tatsächlich bei dem Mindestsatz von 300€ auch so? Liebe Grüße


Rotkehlchen

Beitrag melden

Für deinen Fall müsste Paragraf 3 Absatz 2 BEEG gelten. Danach findet bei Elterngeld von bis zu 300€ (für das zweite Kind) keine Anrechnung des Elterngeldes für das ältere Kind statt. Also ja, du würdest dann 300€ EG für Kind 2 bekommen (sofern du dafür Basis-EG beantragst und nicht wieder EG plus), plus 150€ für Kind 1, bis die Bezugszeit rum ist, plus den Geschwisterbonus von 75€, bis Kind 1 drei Jahre alt ist.


Dojii

Beitrag melden

Kleine Korrektur: Auf den Geschwisterbonus wird sehr wohl Elterngeld für ein älteres Kind angerechnet, die 75 Euro extra würden also verloren gehen, wenn beide Elterngeldzahlungen parallel laufen. Es wäre also sinnig, das "alte" Elterngeld mit Geburt des neuen Kindes rückwirkend auszahlen zu lassen, damit beim zweiten Kind dann tatsächlich 375 Euro ausgezahlt werden können.


Koko3158

Beitrag melden

Vielen Dank für die ganzen Antworten! Kann ich dann einfach bei der Elterngeldstelle anrufen und sagen ich möchte das restliche Elterngeld jetzt auf einmal oder monatlich dann 300€ statt 150€ ausbezahlt haben, damit alles ausbezahlt ist, bevor das neue Kind kommt? Ich wusste gar nicht, dass man da was ändern kann.... Liebe Grüße


Dojii

Beitrag melden

Ja, sobald du dich im zweiten Jahr befindest kannst du dir das (restliche) zweite Jahr jederzeit auszahlen lassen, indem du rückwirkend auf Basiselterngeld wechselst.


Rotkehlchen

Beitrag melden

Danke für die Korrektur! Da hast du natürlich Recht!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Mein Mann seit der Geburt unseres Sohnes im Februar für ein Jahr in Elternzeit. Ich wollte für den 13. und 14. Lebensmonat Elterngeld beantragen. Nun erwarten wir im Januar unser nächstes Kind. Für dieses wiederum möchte ich Elterngeld beantragen. Dann würden mein Mann und ich im Januar un ...

Guten Tag Frau Bader, mein Sohn ist am 24.04.2012 geboren und ich habe Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Seit Beginn des Mutterschutzes damals hab ich nicht mehr gearbeitet. Mein 2. Kind soll am 02.05.2013 zur Welt kommen, mein letzter Arbeitstag wäre also der 20.03.2013. Der Beginn der zweiten Mutterschutzzeit liegt also noch innerhalb d ...

Hallo, Meine Tochter ist im Juni 2014 geboren, das Elterngeld wird auf zwei Jahre ausgezahlt, also bis Juni 2016. Baby Nr. 2 kommt im Oktober 2015. kann ich für beide Kinder das Geld parallel auszahlen lassen oder sollte ich den Rest von Kind Nr. 1 rechtzeitig auszahlen lassen damit hier nichts gestrichen wird?

Hallo ich habe ein 5 Monate altes Kind ich wohne mit mein freund zusammen ich muss da zu sagen ich habe ein gesetzlichen betreuer der das ElternGeld/kindergeld einbehält von mein Kind. Ich bekomme 50 Euro die woche und muss da mit mein Kind und mich versorgen ich bekomme kein Sozialhilfe mehr wegen das ElternGeld angeblich mein freund geht arbeiten ...

Hallo Frau Bader, mich würde interessieren, ob ich für beide Kinder Elterngeld erhalte, oder ob das Elterngeld vom ersten Kind dann wegfällt. Wir planen aktuell Kind Nr. 2 und unser Sohn wurde letztes Jahr im Oktober geboren. Ich habe mich für das Elterngeld Plus entschieden. Ich weiß, dass der Bemessungszeitraum für Kind 2 die letzten 12 Mon ...

Liebe Frau Bader, Ich werde im Abstand von 2 Monaten 2 mal Vater. Ein eheliches und ein uneheliches Kind. Beide Kinder sollen in meinem Haushalt leben und aufwachsen. Ich plane eine Elternzeit für das erste, eheliche Kind, von 6 Monaten. Damit bin ich ca ab der Geburt des 2. Kindes noch 4 Monate in Elternzeit. Kann ich für diese 4 Monate für das ...

Guten Tag. Mein erstes Kind ist am 20.5.16 geboren. Da ich selbstständig bin wurde das Jahr 2015 zur Berechnung genommen. Mein 2. Kind ist am 22.2.18 geborenen. Und das Jahr 2017 ist zur Berechnung genommen wurden. Da ich da aber 4 Monate von in Elternzeit war ist das Einkommen in dem Jahr gering. Kann ich beantragen das deswegen das Jahr 2016 od ...

Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Person. Ich bin vor sieben Jahren von Deutschland nach Österreich zu meinem Partner ausgewandert. Vor zweieinhalb Jahren sind wir zum ersten Mal Eltern geworden. Im September folgt das Zweite. Allerdings bin ich sehr unglücklich und möchte mit meinen beiden Kindern zurück nach Deutschland gehen. Jetzt zu mein ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...