Adora1983
Hallo ich habe eine wichtige Frage. Ich bin im 5. Monat und mein Exfreund möchte das unser Sohn sobald er auf der Welt ist zu 50 Prozent bei ihm lebt sprich das Wechselmodell. Jetzt ist es so das ich aber stillen möchte. Kann er oder ein Gericht mir das Stillen zeitlich begrenzen? Wie würde der Umgang aussehen wenn ich Stille? Bin wirklich überfragt und finde keine eindeutige Antwort. Danke für die Antwort
Hallo, nein, Sie können stillen, solange Sie wollen. Und da wird es mit dem Wechselmodell nicht klappen. Liebe Grüße NB
cube
Ein Wechselmodell wird er bei einem Baby nicht durchsetzen können. Das ist eher etwas für ältere Kinder. Ein Umgangssprache hat er natürlich und es ist auch im Sinne des Kindes, seinen Vater kennen zu lernen und auch als regelmäßige Bezugsperson zu erfahren. Aber das wird sich in dem Alter eher auf Stunden beschränken, die er mit seinem Kind verbringt an x Tagen pro Woche.
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld