Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Entfristung des Arbeitsvertrags gültig?

Frage: Entfristung des Arbeitsvertrags gültig?

sarafim

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Hallo Frau Bäder Meine Situation ist Folgende, Ich bin in einem befristeten Arbeitsverhältnis welches zum 31.10.17 auslaufen würde. Mein Arbeitgeber hat mir nun einen Brief geschrieben, in dem er schreibt... Hiermit bestätigen wir, dass das befristete Arbeitsverhältnis zum 1.11.17 in ein Unbefristetes Arbeitsverhältnis übergeht. Da mir ein Arbeitsverbot in der derzeitigen Schwangerschaft droht (mein Arbeitgeber weiß das) ist nun meine Frage ob dieses Schreiben, welches die mündliche Aussage bestätigt, gültig ist oder zurück genommen werden kann für den Fall eines Beschäftigungsverbotes vor dem 1.11.? Gruß


Kristiiin

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Kann nicht zurückgenommen werden. In der SS haben Sie besonderen Kündigungsschutz. Ein BV ist kein Grund die Zusage zur Vertragsverlängerung zurückzunehmen, besonders, wenn er bereits über Ihre SS Bescheid weiß. Aber wieso sollten Sie ein BV bekomen? Außer im medizinischen "Notfall" spricht dies der AG aus, sofern er keine Verwendung für Sie hat, welche Ihre SS nicht gefährdet.


Mitglied inaktiv

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IMO alles OK. Eine Schwangerschaft darf dich eben nicht benachteiligen. Wenn der AG mit einer Arbeitsleistung zufrieden ist und er dich als Angestellte behalten will, dann handelt er völlig korrekt das er eben das befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes wandelt. Zumal er dir das ja auch schon evtl zu Anfang so zugesagt hat. Ob und in wie weit du dann evtl ein BV bekommst ist eher zweitrangig. Ehrlich, dieser AG ist Gold wert und handelt extrem klasse. Auch das er dir das jetzt schon zukommen läßt spricht eindeutig für ihn. Weil, wenn du dich bisher nicht beim AA gemeldet hat wegen des auslaufenden Vertrages hättest du jetzt ein Problem. Das muss man nämlich 3 Monate vor Vertragsende. Jetzt hast Du planungssicherheit, er in dem Sinne auch, er weiß das du evtl ein BV bekommst - weil ihr beide mit offenen Karten spielt. So genau muss das laufen.


Kristiiin

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Unwichtige Bemerkung: Aber sehr schön auf den Punkt gebracht von DanyShope! Sowas ist echt selten.


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