Endet die Befreiung nach § 8 (1) Nr. 3 SGB V bei,m Arbeitspensum 60% automatisch

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Endet die Befreiung nach § 8 (1) Nr. 3 SGB V bei,m Arbeitspensum 60% automatisch

Sehr geehrte Frau Bader, Ich sorge mich momentan, einen großen, falschen Schritt zu gehen und würde deshab gerne Ihre Beratung in Anspruch nehmen. Ich bin Mutter von 3 Kindern unter 9 Jahren, 40 Jahre alt und privat krankenversichert. Am 21.8.2018 endet meine Elternzeit (Teilzeitarbeit während Elternzeit 40%), während derer ich mich von der Krankenversicherungspflicht befreien ließ. Diese Befreiung endet mit der Elternzeit automatisch. Zum 22.8.2018 möchte ich in Teilzeit (50%) arbeiten gehen, was zu einer Anpassung meines Arbeitsvertrages führen wird. Mein Jahresentgelt ohne variables Brutto-Gehalt liegt dann bei ca. 45.000 EUR, also unter der JAEG. Frage 1: Ich würde dann automatisch wieder versicherungpflichtig, korrekt? Bis auf Weiteres möchte ich privat krankenversichert bleiben. Ich könnte mich laut Novitas BKK nach § 8 SGB V (1) 3 befreien lassen aufgrund der Arbeitszeitreduktion auf 50%. Im Gesetzestext steht, das die Befreiung unwiderruflich ist. Ich möchte aus mehreren persönlichen Gründen (Hauptgrund Versorgung während der Erziehung der Kleinkinder) noch ca. 5 Jahre weiter privat versichert sein. So lange die Kinder klein sind, könnte ich ohnehin nicht mehr als 50% Arbeiten. Frage 2: wenn ich mit Mitte 40 die Arbeitszeit von 50% auf 60% hochsetze und mit dem neuen Gehalt unter der dann geltenden JAEG liege, kann ich mich dadurch beabsichtigt in das gesetzliche KV-System "zurückfallen lassen"? Frage 3: Bewirkt das Hochsetzen der Arbeitszeit von 50% auf 60% beim gleichen Arbeitgeber ein automatisches Ende der in 2018 getätigten Befreiung, weil der Tatbestand (Arbeitszeit Hälfte oder weniger) gebrochen/verletzt wird? Oder gilt die Befreiung für immer und ewig egal wieviel Prozent an Pensum ich arbeite? Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Einschätzung, das mein Oberziel die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung in 5-8 Jahren ist, also im Alter 45-48. Haben Sie herzlichen Dank und beste Grüße C.H

von Heymannc am 20.06.2018, 09:46



Antwort auf: Endet die Befreiung nach § 8 (1) Nr. 3 SGB V bei,m Arbeitspensum 60% automatisch

Hallo, 1. Ja 2. Sind Sie dann doch schon 3. Nein, gilt nicht immer Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2018