Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ende von Erziehungsurlaub und neuanfang

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ende von Erziehungsurlaub und neuanfang

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Liebe Frau Bader, Am 18 März 02 würde mein Erziehungsurlaub enden. Von meinem Arbeitgeber habe ich die lt. 3 Jahre keinen Lohn erhalten. Ich jobte aber in einer anderen Firma 5,5 Stunden die Woche.Kam auf 375 DM!!! Nun bekomme ich aber im Mai ET 11.05.02 mein 2. Kind (also 7 Wochen nach ERZ.urlaubsbeendigung!) 6 Wochen vor dem ET komme ich in Mutterschutz,es bleiben dann 10 Tage,wo ich arbeiten müsste,(muß ich dann wirklich für diese 10 Tage arbeiten gehen)ich muß aber dazu sagen das ich nach dem 2 EU bei meiner alten Firma nicht mehr arbeiten will.Soll ich dann lieber nach dem ersten EU kündigen? Oder gibt es welche Vorteile ,wenn ich da weiter beschäftigt bleibe?Bis wann muß ich meinem Arbeitgeber bescheid geben daß ich wieder Schwanger bin? Was für "Gelder" stehen uns nun zu? Erziehungsgeld?Mutterschaftsgeld? Hilfe - wir kennen uns nicht mehr aus..... Freue mich über Ihre Antwort Janina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo Janina, da muss man verschiedene Dinge trennen: 1. Haben Sie den EU voll ausgenutzt? Wenn nein, versuchen Sie den AG davon zu überzeugen, dass er einer Verlängerung zustimmt-das wäre der beste Weg 2. Der Gang zum Arbeitsamt ist nicht unproblematisch. Grds. ist man nämlich erst einmal 12 Wo. gesperrt, wenn man selber kündigt. Evtl. kommt das AA zu dem Ergebnis, dass bei Ihnen eine Ausnahme vorliegt und die Kündigung ok war. Desweiteren stellt sich das erhebliche Problem, dass nur der Arbeitslosengeld (+beitrasgsfreie KK) bekommt, der dem Arberitsmarkt zur Verfügung steht. Das heißt, dass das AA u.U. eine Bescheinigung von Ihnen verlangt, wer in der Zeit der gesuchten Arbeitszeit auf das Kind/ die KInder aufpasst. Es gab schon einige mit nicht kindergartenreifen Kindern, die kein Arbeitslosengeld erhalten haben. Ausserdem bekommt man nur ein Jahr lang Arbeitslosengeld, danach muss man bedürftig sein. 3. Wenn Sie nebenher noch einen 630er haben, hilft das nicht weiter. Bei diesem zahlt der AG zwar pauschal Krankenkassenbeiträge, Sie haben daraus aber keinen Anspruch auf Leistung. Es kann eher passsiere, dass Ihnen das Arbeitslosengeld gekürzt/ gestrichen würde, wenn Sie denn welches bekommen. 4. Nach dem gesagten bleiben zwei weitere Wege: die Zwischenzeit arbeiten (dann kann man auch in EU gehen) oder die KK selber zahlen, wenn man sich nicht familienversichern kann. 5. Evtl. bleibt das Sozialamt. Gruss, NB


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