jenny2030de
Guten Tag, ich habe nochmal eine frage: Ich habe zusätzlich zum Hauptjob einen Nebenjob. Im Hauptjob habe ich zwei Jahre Elternzeit beantragt. Der AG vom Nebenjob sagte, ich solle die Elternzeit ganz normal schriftlich beantragen. Kann ich dort auch z.b. nur 3 Monate Elternzeit beantragen oder geht immer nur 1,2 oder 3 Jahre? Vielen Dank Jenny
Hallo, das geht individuell zu einem gewünschten Datum. Wenn Sie aber weniger als 2 J. beantragen besteht kein Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit