Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterzeit, wie genau verhält es sich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterzeit, wie genau verhält es sich?

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mehrer Fragen zu der Elternzeit und hoffe, das Sie mir helfen können! Mein mutmaßlicher ET ist der 02.12. und wir sind jetzt am überlegen wie lange ich in Elternzeit gehe und was wir für Möglichkeiten haben! Ich habe mir schon einige bücher gekauft, steige da abe rnicht so wirklich durch! Was habe ich genau für Möglichkeiten in Elternzeit zu gehen? Ich möchte alleine in EZ gehen und mein Mann geht arbeiten! Kann ich auch erstmal nur 1 Jahr beim AG beantragen und wie oft darf ich dann verlängern? Muß ich gleich 2 Jahre wenn nehmen? Oder kann ich auch erstmal nur 1 1/2 Jahre nehmen? Bei welcher Variante muß der arbeitgeber bei einer Verlängerung zustimmen und bei welcher nicht? Wie oft darf ich verlängern? Ich hoffe Sie können mir bei meinen vielen Fragen helfen?! Für mich ist es nämlich echt eine schwirige Materie! Ich bedanke mich im Vorraus. Lg Anja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, um eine unproblematische Verlängerungsoption zu haben müssen Sie mind. 2 Jahre (ab Geburt) beantragen. Ansonsten muss der AG zustimmen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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du solltest wissen, dass du nur ohne weiteres verlängern kannst, wenn du mindestens 2 jahre beantragt hast. beantragst du weniger als zwei jahre und möchtest dann verlängern, brauchst du die zustimmung deines arbeitgebers. lg two_kids


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