Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitverkürzung

Frage: Elternzeitverkürzung

MamaMärz20

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Hallo, ich habe eigentlich bis Mai 2021 Elternzeit, möchte aber gerne ab März 2021 bei einem neuen Arbeitgeber anfangen. Was muss ich beachten bei einer Verkürzung der Elternzeit, außer der 3 monatigen Kündigungsfrist? Muss mein derzeitiger Arbeitgeber einer Verkürzung zustimmen trotz Kündigung? Vielen Dank!


chrissicat

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Die 3-monatige Kündigungsfrist gilt nur, wenn du zum Ende der Elternzeit kündigst, also zu dem Datum im Mai 2021. Wenn du vorher kündigen möchtest, dann musst du deine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beachten. Die Elternzeit endet dann automatisch mit Vertragsende.


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