Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitkündigung

Frage: Elternzeitkündigung

S4R4H

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Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema Elternzeit und Kündigung. Mein Sohn wird in diesem Monat 1 Jahr. Ich war bis zur Entbindung 30 Wochenstunden in einer großen Supermarktkette tätig und habe dort 1 Jahr und 7 Monate Elternzeit eingereicht (bis 31.12.2021). Zusätzlich bin in einem 3-Mann-Betrieb auf 450€-Basis angestellt und habe vereinbart, diesen Minijob nach 1 Jahr Elternzeit, also ab Juni 2021 wieder aufzunehmen, was mir der Arbeitgeber vorab auch schriftlich bestätigt hat. Jetzt erhielt ich vom 3-Mann-Betrieb die Kündigung zum 31.Juli.2021. 1. Habe ich in Bezug auf eine Kündigung 2 Elternzeitzeiträume? Also beim 3-Mann-Betrieb bis 31.05.2021 und im Supermarkt bis 31.12.2021 oder zählt nur die längere? 2. Wenn ich ab Juni 2021 wieder auf 450€-Basis arbeiten wollte, die Elternzeit beim Supermarkt aber noch läuft, kann mich der 3-Mann-Betrieb dann trotzdem schon kündigen? 3. Falls nein, zu wann kann mich der 3-Mann-Betrieb frühestens rechtmäßig kündigen? 4. Sollte die Kündigung vom 3-Mann-Betrieb zum 31.07.2021 noch unrechtmäßig sein, muss er mir die 450€ monatlich bis zum Ende der Elternzeit im Supermarkt weiter zahlen? Vorab ganz lieben Dank für die Rückmeldung.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben in der EZ auch beim Monitor Kündigungsschutz. Sie können also gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen. Der AG kann frühestens am ersten Tag nach der EZ kündigen. Liebe Grüße NB


MamaausM

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https://m.rund-ums-baby.de/recht/Elternzeit-und-Zuverdienst_223698.htm Hast du Kündigungsschutzklage eingereicht, wie Frau Bader riet?? Wenn nein, muss dieser AG nix zahlen


KielSprotte

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Du scheinst im Kleinbetrieb ja nur ein Jahr EZ angemeldet zu haben, wenn ich das richtig lese?


KielSprotte

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Habe gerade gesehen, dass du die Frage schon einmal gestellt hast, warum fragst du dann noch einmal nach bzw. stellst die gleiche Frage noch einmal? 'Du hast doch schon Antwort von Frau Bader bekommen - verstehe ich gerade nicht.....?!


MamaausM

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Für den mini job ist entscheidend, wie lange du dort Elternzeit angemeldet hast. War es nur ein Jahr greift dort der Kündigungsschutz nicht. Und wenn du länger gemeldet hattest, hast du eigentlich noch Elternzeit. Und dann musst du dich wehren


S4R4H

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Vielen Dank für die Anmerkungen. Der Kleinbetrieb hat Unkenntnis eingeräumt und wir setzen uns nochmal zusammen. In Vorbereitung auf das Gespräch, sind mir diese Nachfragen gekommen, die so hoffe ich, sich nicht mit der Eingangsfrage decken. Ich habe diese damals etwas zu unkonkret formuliert. Eine Klage wäre dann der letzte Schritt.


KielSprotte

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Das beantwortet aber nicht die Frage, wie lange du konkret bei dem AG EZ gemeldet hast.


S4R4H

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Beim 3-Mann-Betrieb war 1 Jahr EZ angezeigt, also bis Ende dieses Monats. Wäre also am 01.06.2021 auf 450€-Basis, wie vor der Entbindung, dort wieder gestartet. Der 3-Mann-Betrieb kündigte zum 31.07.2021. Nur im Supermarkt habe ich noch EZ bis Ende des Jahres.


MamaausM

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Dann greift der Kündigungsschutz bei 3-mann betrieb nicht. Und dann braucht er auch nur bis 31.07 zahlen Allerdings hätte er eine Kündigung erst am 1. Arbeitstag übergeben dürfen


S4R4H

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Vielen Dank Frau Bader. Also kann mich der Minijob-Arbeitgeber frühestens am 01.06.2021 kündigen, weil ich bei ihm zum 01.06.2021 wieder den 450€-Job antreten wollte und sozusagen dann dort die Elternzeit endet. Auch wenn ich im Supermarkt noch bis zum 31.12.2021 Elternzeit habe?


MamaausM

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Ja so ist es. Das sind 2 verschiedene AGs. Er kann erst am 1.06 kündigen


luvi

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Hallo, Wie lange ist denn die Kündigungsfrist im 450 euro Job? Eigentlich darf er dir erst am 1. Arbeitstag kündigen. Aber was bringt dir das? Ich gehe mal davon aus, dass die Kündigungsfrist bei 4 Wochen oder 2 Monaten liegt. Dann gibt er dir am 1 Arbeitstag die Kündigung und musst trotzdem zum gleichen Termin gehen. So hast du länger Zeit zum Suchen und weißt woran du bist. LG luvi


S4R4H

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4 Wochen, ja, da hast du natürlich recht. Danke für die Anregung.


KielSprotte

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Bei einer 4wöchigen Kündigungsfrist könnte er dir am 01.06. sogar zum noch zum 30.6. kündigen. Da hast du also quasi noch 4 Wochen Schonfrist geschenkt bekommen. Und zu deiner Frage unter 4. - zahlen ohne Gegenleistung (also bezahlte Freistellung) muss er gar nicht, d.h. du arbeitest ganz normal bis zum 31.07.


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