Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitgesetz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeitgesetz

soklein

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Hallo Frau bader, wenn ich die Elternzeit für de Mutterschutz bei Kind zwei ausetze, verlängert sich dann dieElternzeit um diese 6+8 wochen? LG S.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die erste Elternzeit ist ja beendet. Oder meinen Sie die Elternzeit vom zweiten Kind? Die beginnt mit der Geburt. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Ne. Du beendest ja. Das 3 Jahr kann gesichert werden.


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