Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Knabbi80

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Guten Abend. Mein ET ist im Januar 2023. ich werde 3 Jahre EZ bei meinem AG beantragen, mein Mann möchte das erste mit mir zusammen nehmen, das 2. und 3. in TZ bei 32h/W- so hat er es beantragt. Am Mittwoch hat er nun ein Gespräch mit seinem AG dazu. Darf der AG ihm das verwehren? Wenn mein Mann und ich das so genehmigt bekommen beim jeweiligen AG, wer bekommt dann eigentlich das Elterngeld beim Antrag? Wie wären die Möglichkeiten bei den Auszahlungen? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie haben die Möglichkeit, zusammen 14 Monate Basis Elterngeld zu bekommen. Davon werden die Monate, die Sie Mutterschaftsgeld beziehen, automatisch für Sie angerechnet. Die anderen Monate können Sie frei verteilen, wie Sie möchten. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Ihr habt zusammen 14 Monate Basis EG, 2 Monate werden mit deinem Muschu-Gehalt verrechnet. Bleiben also 12 Monate, die ihr unter euch aufteilen könnt, so wie es für euch Sinn macht.


Knabbi80

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Genau das verstehe ich nicht so ganz. Ich weiß, das Elterngeld kann bis auf 24 oder 26 Monate gestreckt werden. Jeder von uns kann das Elterngeld beantragen. Es können doch nicht beide Elterngeld erhalten. Sorry ich hatte so eine Situation noch nicht.


Himbeere2008

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Elternzeit beantragt man nicht, man teilt sie dem Arbeitgeber mit. Dieser hat kein Mitspracherecht. Anrecht auf Elternzeit hat jedes Elternteil für 3 Jahre. Dein Mann sollte sich den Zusammenhang bzgl. Der Mitteilung der Elternzeit , dem Kündigungsschutz und dem Geburtstermin nochmal belesen.


User-1722183313

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...und beim Elterngeldrechner mal ein bisschen herum experimentieren, welche Kombination für euch die beste ist.


Suomi

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Ihr habt zusammen 14 Monate Basiselterngeld. 2 davon oder evtl. 3 bekommst automatisch Du während Deines Mutterschutzes nach der Geburt. Der Rest der 12 Monate könnt ihr aufteilen unter euch wie ihr wollt. Aus den 12 Monaten Basiselterngeld könnt ihr auch 24 Monate Elterngeldplus machen. Wer letztendlich wie viele Monate bekommen soll, ist halt individuell. Sinn macht es doch das derjenige der am meisten Elterngeld Bekommen würde auch die meisten Monate bekommt.


Knabbi80

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Ja, Elternzeit beim AG beantragt war jetzt nicht richtig formuliert. Ich weiß das man es nur mitteilen muss.


Evelina86

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TZ in EZ muss man schon beantragen.


cube

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Der EZ muss der AG nicht zustimmen - wohl aber der TZ in EZ. Habt im Kopf, dass der AG diese aus betrieblichen/organisatorischen Gründen auch ablehnen kann. Dann kann man aber bei einem anderen AG in EZ arbeiten.


KielSprotte

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Auch der Arbeitsaufnahme bei einem anderen AG muss der Hauptarbeitgeber zustimmen - und kann ablehnen, wenn es sich z.B. um einen Mitbewerber handelt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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