Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Jessica. m96

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Hallo Frau bader meine Tochter ist am 04. 12.2019 geboren meine elternzeit geht bis zum 3. 6.2021 ich wurde am 30.04.2020 gekündigt weil mein Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde muss ich mich nach der elternzeit arbeitslos melden? Mgf Meininger Jessica


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Der Vertrag wurde nicht gekündigt, das wäre unzulässig. Er wurde nicht verlängert, das ist zulässig. Arbeitssuchend melden können Sie sich nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ich würde aber die Beendigung des Vertrages mitteilen. Liebe Grüße NB


Felica

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Wurdest du gekündigt oder ist dein Arbeitsvertrag ausgelaufen? Beide zusammen geht nicht. Davon ab ist eine Kündigung in der EZ so einfach nicht möglich. Ein Arbeitsvertrag der ausläuft, muss aber nicht gekündigt werden, der endet dann wie vorgesehen. Was auch rechtlich OK ist. Solltest du stattdessen in der EZ gekündigt worden sein, hättest du dagegen vorgehen sollen. Hast du das nicht, gilt die Kündigung als angenommen und ist damit auch rechtlich OK. So oder so, deine EZ hat am 30.04.2020 geendet. Mit Ende des Arbeitsvertrages. Den ohne AG hast du auch keine EZ. Du bist also aktuell Hausfrau. Ob du dich arbeitssuchend meldest, würde ich davon abhängig machen, ob du überhaupt wieder arbeiten willst und auch kannst. Den Du benötigst dafür eine Kinderbetreuung über dem Umfang der Stunden, plus Fahrweg, den du arbeiten willst. Dann hättest du gegebenenfalls auch Anspruch auf ALG1, wenn Anwärterschaft usw erfüllt. Müssen tust du das aber nicht, hast du ja das letzte Jahr auch nicht gemacht. Allerdings wirst du nach dem Elterngeld eine Lösung für die Krankenversicherung benötigen. Ich vermute mal das meinst du fälschlicherweise mit Elternzeit. Sofern dein Ehemann Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist kannst du bei ihm in die Familienversicherung. Ist das nicht möglich, du auch keinen Anspruch auf staatliche Gelder wie ALG1 oder ALG2 hast, wirst du dich selbst versichern müssen. Oder du suchst dir nahtlos einen neuen Job bei dem du sozialversicherungspflichtig angestellt bist.


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