Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Wanderzwerg

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Noch eine Frage, wenn ich meine Elternzeit verlängert habe um ein Jahr ... und jetzt doch eine Betreuung für unsere Tochter ergeben hat, kann ich die Elternzeit zurückzuziehen ? und falls die Betreuung doch nichts wird ... kann ich mit der gesetzlichen Frist nochmal Elternzeit beantragen? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nur mit Zustimmung des AG oder aus wichtigem Grund (zB Partner verliert den Job). Neu zu beantragen ist dann möglich, die 7 Wo.Frist ist aber zu beachten. Liebe Grüße NB


mellomania

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du kannst doch IN der ez bis zu 30 h arbeiten. wenn du mit der betreuung nicht sicher bist, würde ich mir das hickhack sparen. beantrage tz in ez und warte ab. wenn die tz nicht geht, weil betreuung nicht klappt, kündigst du die tz, und NUR DIESE, NICHT die EZ und fällst dann in die ez zurück.


MamaausM

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Irgendwie widerspricht du dich. Im anderen post bist nach EZ


Wanderzwerg

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Hallo :) vielen Dank für die Antworten... es geht nicht um mich :) es sind allgemeine Fragen die ich so nicht beantwortet finde :) LG


MamaausM

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Das ist dann blöd formuliert. Verlängert man die ez und will dann Teilzeit arbeiten. Dann kann man mit Frist vom auf die Ez befristeten Teilzeit diese kündigen. Dann ist man wieder in reiner unbezahlter EZ


Wanderzwerg

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ist blöd formuliert von mir ... wollte nur wissen ob man eine verlängerte aber noch nicht angetretene Elternzeit wiederrufen kann ?


mellomania

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mit zustimmung des AG ja! wenn er ersatz beschafft hat kannst du nicht einfach sagen, ich nehme die ez nicht und komme. daher der hinweis, besser tz in ez zu arbeiten. da bist du einfach flexibler


MamaausM

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Liebe AP ich glaube du stellst zu viele theoretische Fragen. Bei Teilzeit IN ez ist man einfach flexibler. Der AG kann aber einer Rücknahme der ez immer widersprechen. Und allzu viel Hü und hott ist ja auch nicht gut. In unserer Firma hat sich der AG breit schlagen lassen, eine ez vorzeitig zu beenden. Tja ein Tag gearbeitet und dann schon AU und dann BV.... Aber anders rum, wurde mit Urlaub und Minusstunden eine Überbrückung von 6 Wochen ermöglicht zwischen EZ und neuen Mutterschutz.. Du siehst mit AGs offen reden hilft oft.


mellomania

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genau mein humor. das ist alles zu theoretisch. dann sollen sich die leute eine kostenpflichtige rechtsberatung nehmen.


Wanderzwerg

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sehr schade das hier so reagiert wird.... wenn man was fragt ... egal ob theoretisch oder nicht ... einfach aus Interesse ... danke


MamaausM

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Oh man hoffentlich kommt meine Kollegin in ez nicht auf die Idee. Arbeitet eine woche so und andere nachmittags und ich entgegengesetzt. Klappt das mit der Betreuung beendet sie die ez und hat Kiga zu, uppsii ich gehe wieder in ez tschüss... Gsd gibt es dafür Fristen und Zustimmungen vom AG.


mellomania

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das kommt einfach sehr blöd rüber. das ist wie mit dem wald und dem echo. du bekommst die fragen benatwortet, scheinst es nicht zu verstehen, man schreibt es nochaml und DU reagierst überheblich und sagst, du kennst dich aus. das tut man dann einfach nicht. verstehst?


Wanderzwerg

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Vielen lieben Dank Frau Bader für die Antwort :)


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