Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

27m_ina

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Hallo Frau Bader. Mein Kind kam 6 Wochen zu früh zur Welt, ich hatte also 18 Wochen Mutterschutz - der seit gestern vorbei ist. Ich bin meinem AG (Verwaltungssitz fast 400km von Filiale in der ich arbeitete entfernt) fast 3 Monate nachgelaufen, damit die mir die Elternzeit bestätigen. Als die Bestätigung ankam, war sie falsch ausgefüllt (ich habe es ehrlich gesagt auch nicht kontrolliert). das Amt hat mir also einen Zettel zukommen lassen, der seit 2,5 Wochen in der Verwaltung liegt und die kommen einfach nicht voran.... heute wurde mir gesagt, die Mitarbeiter möchten bitte die Frühchen-Bescheinigung, die kann ich erst morgen früh direkt im KH abholen und sende sie dann per Mail - wie ich die Firma kenne, passiert da jedoch nichts vor nächster Woche. Ich bin alleinerziehend und erhalte nur Unterhaltsvorschuss, ich habe auch niemanden im Umfeld wo ich mir Geld für zB die Miete leihen kann. Kredit bei einet Bank oä kommt ebenfalls nicht in Frage. Ich bin verzweifelt und weiß nicht was ich tun kann. Kann ich meinen AG irgendwie „zur Rechenschaft ziehen“? Nach der Elternzeit gehe ich sowieso nicht zurück, ich bin so wütend über dieses Verhalten, dass ich die Firma nicht damit durchkommen lassen möchte, schließlich steht die Existenz von meinem Baby und mir auf dem Spiel. Oder gibt es eine Anlaufstelle die mir zB die Miete leiht bis das Elterngeld da ist? Vielen Dank für ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Ich meine auch, man hätte die Frühchen-Bescheinigung schon eher besorgen können. Liebe Grüße NB


mellomania

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nein, für was? er muss dir gar nix bestätigen, da die eltenrzeit kein antrag sondern eine meldung ist. du musst 7 wochen vor beginn die elternzeit schriftlich melden! MIT frühchenbescheinigung, damit du ein recht auf 12 wochen mutterschutz hast. wenn DU diese Frist nicht einghalten hast (du schickst erst jetzt die Bescheinigung???) dann hast du das problem, dass du jetzt arbeiten gehen musst, bis die elternzeit greift. was ist da schief gelaufen? WANN hast du die MELDUNG über die ez gemacht?


27m_ina

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Hallo mellomania, worauf genau bezieht sich deine 1. Frage? Der AG muss mir die Elternzeit bestätigen, damit ich Elterngeld beantragen kann. Ohne eben diese Bestätigung wird mein Antrag nicht bearbeitet. Die Firma hat Unterlagen wann errechneter Entbindungstermin war, auf der Geburtsurkunde steht das Geburtsdatum. Daran lässt sich erkennen, dass das Kind zu früh auf die Welt kam. Da erschließt sich mir nicht, wofür diese Bescheinigung benötigt wird - nebenbei, ich habe bis zum Beginn der eigentlichen Elternzeit Mutterschaftsgeld vom AG erhalten (also die vollen 18 Wochen). Die Mitarbeiterin im Krankenhaus war im übrigen auch verwirrt darüber, dass der AG diese haben will. Die Meldung bzgl. der Elternzeit ist 2-3 Tage nach Entbindung beim AG eingegangen. Also gut 17 Wochen vorher. Nur noch als kleine Randbemerkung: ich finde deinen Schreibstil etwas „aggressiv“ und angreifend. Das könnte andere Mütter und Väter ggf. einschüchtern hier um Rat zu fragen. LG


Felica

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Für das EG braucht es keine Bestätigung. In NRW jedenfalls nicht. Ich glaube es gibt nur ein Bundesland welche diese fragwürdige Bestätigung anfordern. Wozu auch, da du eh eine Steuererklärung machen musst und die Höhe des EG sich nach dem Einkommen vor Geburt richtet. Es zudem eibe Meldung von der KK gibt wegen Sozialversicherung. Wahrscheinlich kommt deshalb nichts vom AG. Und das die KH verwundert sind wegen Frühchenmeldung erstaunt. Ist völlig normal, die muss man immer selbst holen.


Mitglied inaktiv

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Ich schätze sie braucht die Bescheinigung wie lange der Mutterschutz lief. Wegen Tag genauer Berechnung vom Elterngeld


Felica

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Die gibt es von der KK. Sobald das Mutterschaftsgeld ausgezahlt wurde von der KK. Nicht vom AG. Zumal man die Gehalts-Abrechnungen mit einreichen muss.


27m_ina

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Hallo ihr zwei! Richtig, eine Bestätigung in dem Sinne ist nicht erforderlich - allerdings muss mir bescheinigt (vielleicht das bessere Wort?) werden, dass ich EZ von Dez.20-März22 angemeldet habe. Das steht so im Elterngeld-Antrag und wurde mir von der Mitarbeiterin des Amtes so bestätigt. Ohne wird wie gesagt nichts bearbeitet. Sämtliche Abrechnungen liegen vor, es fehlt wirklich nur dieses eine Schreiben. Und ich bitte euch das nicht noch X-Mal zu hinterfragen, ich erzähl hier keinen Mist um meine Zeit zu vertreiben.... :/ Und nochmal zu der Frühchenbescheinigung - mir ist bewusst, dass ich die selbst holen muss. Habe ich auch nach Geburt, allerdings nur für die KK. Und wenn der AG die wirklich so dringend braucht, hätte man mir das in den letzten Monaten sagen können/sollen oder? LG


Felica

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Das mit der Bescheinigung liegt aber wie gesagt an Deiner EG-Kasse, egal welcher Art. Die braucht es woanders eben nicht. Und ist rechtlich eben auch nicht vorgesehen. Dieser Hinweis soll dir eine Erklärung sein warum dein AG dir eben keine schickt. Lese dir einfach mal durch was man für einen EG-Antrag benötigt: https://www.elterngeld.de/elterngeldantrag/#gref Da steht eben nichts davon das der Ag die Dauer der EZ zu bescheinigen hat. Zumal EZ keine Voraussetzung für EG ist. Was machen denn die welche keinen AG haben? Die haben trotz das sie keine EZ haben, Anspruch auf EG.


Feuerschweifin

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Hallo Ina, klingt nach einer nervigen Angelegenheit. Wäre es möglich, dass die Familienkasse die Bescheinigung selbst beim AG anfordert? Vielleicht kannst du da mal nachfragen? Im selben Telefonat würde ich auch mal fragen, welche Hilfen für Mutter und Kind vorgesehen sind, wenn sich der Elterngeldbezug, warum auch immer, verzögert. Ihr braucht ja Geld. Wenn sie dir da nicht weiterhelfen können, würde ich mich an deiner Stelle an das Sozialamt wenden bzgl. Vorschuss, den du dann zurück zahlst. Zumindest dort muss dir geholfen werden, es kann nicht sein, dass Mutter und Kind mittellos sind.


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