Hallo, ich weiß gar nicht ob ich hier richgt bin, aber ich habe ein paar Fragen bzgl. Elternzeit und Elterngeld.
Mein Sohn soll Anfang Oktober auf die Welt kommen.
Ich möchte gerne zwei Jahre Elternzeit nehmen.
Dass heißt, käme er am 01.10.2020 würde meine bezahlte Elternzeit bis 30.09.2022 gehen. Mein Mann hat von einem Arbeitskollegen gehört, dass ich seine 2 Monate ebenfalls bezhalt nehmen könnte. Dass heißt, ich könnte bis 30.11.2022 bezahlt zuhause bleiben. Quasi statt 24 Monate dann 26 Monate Elterngeld bekommen. Ich habe davon noch nie gehört, stimmt das?
Wenn ich arbeiten gehen möchte, in der Elternezeit, meine Arbeitsstätte aber 50 km weg ist, wird mir die Fahrtkostenerstattung auf das Elterngeld ebenfalls angerechnet?
Und sollte ich nach meiner Elternzeit eine neue Stelle antreten, weil der Weg zu weit ist, wie lange vorher muss ich kündigen?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
von
LG91
am 14.09.2020, 11:03
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
1. Nein, er kann die Tage nicht übertragen. Sie können höchstens 12 Mo. nehmen (wovon für die Monate im Mutterschutz das MG angerechnet wird). Oder diese Monate eben als EG-Plus halbieren.
2. Welche Fahrtkostenerstattung?
3. Sie können in der EZ TZ bei einem anderen AG arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.09.2020
Antwort auf:
Elternzeit
Du hast einen Denkfehler...
Ihr zusammen habt 14 Monate Elterngeld. D.h. du z.b. 12 Monate und dein Mann dann 2. alleinerziehende können 14 Monate beanspruchen. Wenn dein Mann seine Monate nicht nehmen will, verfallen sie halt.
Du kannst auch nicht alle Monate deiner 2 Jahre Elternzeit Elterngeld beanspruchen. Du kannst pro Monat Basis EG 2 EGplus bekommen. Das ist quasi dein Anspruch halbiert.
Mitglied inaktiv - 14.09.2020, 12:42
Antwort auf:
Elternzeit
Wenn dein Arbeitgeber dir die Fahrtkosten versteuert auszahlt (was der Normalfall ist), dann werden sie auf das Elterngeld angerechnet, ja.
von
Dojii
am 14.09.2020, 12:47
Antwort auf:
Elternzeit
Ist deine Mann so drauf das er das Kindeswohl gefährden würde, sprich ist er ungeeignet, körperlich oder vom Faktor Gewalt her, das er euer Kind keine Minute alleine betreuen kann?
Falls ja, dann kannst du über Härtefall seine beiden Monate EG beziehen. Ebenso wenn du dich trennst und in Zukunft Alleinerziehend bist.
Führt ihr dagegen eine normale Ehe, dein Mann ist nicht schwerstbehindert oder gar selbst ein Pflegefall, er neigt auch nicht dazu euer Kind zu mißbrauchen oder zu schlagen, dann nein, dann ist die Aussage der Kollegen einfach nur Bockmist. Da hat man euch verarscht.
Du könntest aber deine Monate in denen du kein Mutterschaftsgeld beziehst statt in Basis-EG in EG Plus nehmen. Du würdest also doppelt solange EG beziehen, dafür aber nur die Hälfte pro Monat. Aber, falls du im ersten Jahr der EZ gar nicht planst zu arbeiten, würde ich dir davon abraten. Bestenfalls noch, wenn ihr zeitnah ein zweites Kind wollt, würde ich 2 Basismonate in 4 EG Plus-Monate ändern. Da dann statt 12 Monate die vollen 14 Monate beim zweiten Kind ausgeklammert werden. In dem Falle könntest du mit schlauer Planung beim 2ten Kind das gleiche Elterngeld bekommen wie nun beim ersten, dein Mutterschutz muss nur spätestens dann anfangen wenn das älterer Kind etwa 17 Monate alt ist. Falls das nicht geplant ist, rate ich dir zu Basis-EG im ersten Jahr und im zweiten gehst du dann in TZ arbeiten. Ohne das es dann beim EG zu Kürzungen kommt. Da du in der EZ auch, mit Zustimmung deines Arbeitgebers, woanders arbeiten kannst, würde ich auch das im Hinterkopf behalten. Und erst dann den Job kündigen wenn du die EZ voll ausgeschöpft hast bzw spätestens 3 Monate bevor deine EZ endet die Kündigung schreiben. Wobei du auch schauen wolltest ob du,. bevor du kündigst, nicht noch das 3te Jahr dran hängst.
Alles Gute.
von
Felica
am 14.09.2020, 15:23
Antwort auf:
Elternzeit
Vielen Dank schon mal.
Ich weiß, dass es das Elterngeld Plus ist für 24 Monate, also die Hälfte der 67% des Nettolohns.
Mein Mann hat mich eben verwirrt, dachte auch nicht, dass das geht, wollte aber lieber mal nachfragen.
Die Fahrtkosten bekomme ich von meinem Arbeitgeber erstattet, für jeden Tag den ich arbeiten komme. Und ja, diese werden dann versteuert. Finde es blöd, dass das dann auf das Elterngeld angerechnet wird, weil ich diese Ausgaben ja tatsächlich habe um arbeiten zu gehen. Sollten die 33,5% reichen, habe ich nicht vor in der Elternzeit arbeiten zu gehen. Ein weiteres Kind ist nicht geplant.
Da 50km aber mit einem kleinen Kind schon sehr schwierig ist, so stelle ich es mir vor, sollte mal was mit dem Kind sein, ist eben die Überlegung, ob ich nach der EZ woanders arbeite, was näher ist. Mein Mann arbeitet leider auch 60km von unserer Wohnstätte entfernt. (andere Richtung) Muss ich dann 3 Monate vor dem Ende der Elternzeit kündigen oder 1 Monat wie es normal ist? Sollte ich nichts finden, werde ich auf jeden Fall dort wieder arbeiten gehen.
Liebe Grüße
von
LG91
am 15.09.2020, 11:07
Antwort auf:
Elternzeit
"...Ich weiß, dass es das Elterngeld Plus ist für 24 Monate, also die Hälfte der 67% des Nettolohns. " - das trifft nicht zu.
Da das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird bleiben in der Regel nur 10 Monate Elterngeld übrig, die dann (hälftig ausbezahlt) auf 20 Monate gestreckt werden können. Die letzten 2 Monate einer zweijährigen Elternzeit sind dann also unbezahlt.
von
Andrea6
am 15.09.2020, 16:41
Antwort auf:
Elternzeit
"...Ich weiß, dass es das Elterngeld Plus ist für 24 Monate, also die Hälfte der 67% des Nettolohns. " - das trifft nicht zu.
Da das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird bleiben in der Regel nur 10 Monate Elterngeld übrig, die dann (hälftig ausbezahlt) auf 20 Monate gestreckt werden können. Die letzten 2 Monate einer zweijährigen Elternzeit sind dann also unbezahlt.
von
Andrea6
am 15.09.2020, 16:41