loewengirl2012
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin Lehrerin an einer privaten Schule (KEINE Beamtin) mit unbefristetem Vertrag in Vollzeit. Nun werde ich im Dezember zum ersten Mal Mutter. Ich möchte gerne bis zum Beginn des Schuljahres 2021/22 (also 1 Jahr und 8 Monate) Zuhause bleiben - dann wieder mit ein paar Stunden einsteigen. Ich verstehe nun das mit der Elternzeit nicht ganz. Was ist der Vorteil wenn ich 3 Jahre beantrage? Was der Vorteil wenn ich kürzer beantrage? Wenn ich 3 Jahre beantrage, ist eine Rückkehr in Teilzeit nach 1 Jahr und 8 Monaten möglich? (Wenn Arbeitgeber zustimmt?) Hauptsächlich geht es mir um die Vorteile der jeweiligen Elternzeitdauer... Danke für Ihre Hilfe und Liebe Grüße
Hallo, Vorteil: Kündigungsschutz, bessere Ansprüche auf TZ Nachteil: EZ wird aufgebraucht. Liebe Grüße NB
mellomania
du bist geschützt solange die elternzeit läuft. du musst aber mit deinem arbeitgeber klären, WIE eine rückkehr möglich ist. bei beamten bzw. angestellen lehrern im ÖD ist eine rückkehr direkt im anschluss bzw. direkt vor beginn der ferien NICHT möglich. heißt, die lehrkraft darf nicht ez melden bis letzter schultag, und dann teilzeit währen elternzeit oder vollzeit (weil sie dann die ferien bezahlt werden würde.) zu den sommerferien muss ein abstand von drei wochen eingehalten werden, also ez ende entweder drei wochen vor beginn der ferien, dass sie sozusagen drei wochen arbeitet oder drei wochen nach ende der ferien. weihnachts und pfingstferien müssen mit einer woche abstand genauso behandelt werden. außer es werden glatte jahre genommen. das gilt es mit deinem AG zu klären wie da die regelungen im privatschuldienst sind. im ÖD arbeiten die meisten nach dem ersten jahr reiner ez im zweiten ez jahr eine tz. vorteil hier, sie sind nicht an das im dezember festgelegte deputat gebunden sondern können erhöhen, runtergehen oder aussteigen aus der tz. ohne ez sind sie eben ans deputat gebunden und können da nix drehen. ich spreche hier vom ÖD. was bei euch ist, muss dir dein AG sagen.
Ähnliche Fragen
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025 Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank, Clau ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...