Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Angel84

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Guten Tag. Im Januar 2014 wurden meine Zwillinge 4 Wochen vor Geburtstermin per Kaiserschnitt entbunden.Im Anschluss an die Mutterschutz zeit habe ich dann 3 Jahre Elternzeitgenommen bis Januar 2017.Von Januar 2017 bis März 2017 habe ich dann mit meinen Arbeitgeber vereinbart das ich meine Urlaubstage aufbrauche denn ich war dort mit dem 3 .kind schwanger was im märz 2017 geboren wurde.Im Anschluss an die Mutterschutzzeit habe ich wieder 3 Jahre Elternzeit genommen. Meine Frage.Stehen mir jetzt noch weitere 3 Jahre zu?Sprich bis 2023???Habe ich dann auch wieder Kündigungsschutz und muss der arbeitgeber die genehmigen??Kann ich 3 Jahre nehmen und in der Zeit wieder teilzeit anfangen?? Fragen über Fragen...ich hoffe sie können mir helfen. Lg sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wichtig ist, ob Sie damals jeweils Elternzeit für einen Zwilling genommen haben oder einfach für beide zusammen. Dann ist die Elternzeit nicht aufgebraucht. Wenn Sie aber jeweils angegeben haben, dass Sie ein Jahr für einen bestimmten Zwilling genommen haben, können Sie, wenn der Arbeitgeber zustimmt, für jeden Zwilling noch bis zum achten Geburtstag bis zu zwölf Monate Elternzeit beantragen. Liebe Grüße NB


mellomania

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Wenn du einfach Elternzeit genommen hast ohne auf einen Zwilling beschränkt dann sind 3 Jahre parallel gelaufen und somit 6 Jahre verbraucht. Hast du aber pro Zwilling genommen hast du pro Kind noch 1 Jahr, also 2 Rest. Nicht 3. Denn bei Kindern geb vor 1.7.15 konnte man nur Bis zu 12 Monate über das 3 lj mitnehmen.


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