Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Maja 28

Beitrag melden

Guten Tag. Ich möchte ein Jahr elternzeit nehmen. Ab wann beginnt diese? Nach dem mutterschutz oder nach der Geburt? Ich bin gerade dabei mein Antrag zu schreiben. Und dann noch eine Frage. Ist es möglich dass mein Mann nur einen Monat elternzeit nimmt? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Sie können den Antrags tellen, wie Sie möchten. 1 Jahr geht bis zum 1. Geburtstag 2. Ja, dann bekommt er aber kein EG (dafür muss er mind 2 Mo nehmen) Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dein Mann bekommt bei einem Monat Elternzeit KEIN Elterngeld. Das andere weiß ich leider nicht.


mellomania

Beitrag melden

hallo. du kannst beides beantragen. entweder einen tag nach ende mutterschutz oder ab geburt. es gilt beides. bedenke aber: wenn du ein jahr elternzeit nimmst, endet dieses einen tag vor dem 1. geburtstag des kindes. du MUSST danach wieder arbeiten (so wie du es vorher vereinbart hast) und hast kein anrecht, die elternzeit zu verlängern. möchtest du echt vollzeit zurückkommen? wenn nicht, ist ratsam länger elternzeit zu nehmen und im zweiten jahr dann TZ während der elternzeit zu arbeiten. dein vollzeitvertrag bleibt stehen und du kommst mit reduzierter stundenzahl wieder. das ganze ist auf die eltenrzeit befristet. du musst dich nämlich für die ersten zwei jahre erklären. und wenn du nur ein jahr ez nimmst ist automatisch das nächst jahr dann arbeiten. wenn mit der betreuung irgendwas schief geht und du NICHT arbeiten kommen kannst, hast du ein riesen problem. überlege dir das und nein, der partner muss zwei monate nehmen, welche in den ersten 14 lebensmonaten des kindes liegen (und sich genau nach dem geburtsdatum des kindes richten) um elterngeld zu erhalten. er muss auch beide monate im erstantrag mit angeben. er kann nicht nur einen monat nehmen. selbst wenn er zwei einreicht und den zweiten nicht nimmt muss er das EG zurückzahlen.


Felica

Beitrag melden

Trag einfach ein genaues Datum ein, also wenn Kind am 15.06 geboren, dann vom 15.06.19-14.06.20. Das ist die beste Lösung. Bedenke aber, die Chancen das ihr dann einen Betreuungsplatz habt sind gering. Meistens werden Plätze erst im August frei, dann heisst es auch noch eingewöhnen. Blöde wenn du dann wieder VZ arbeiten musst. Den verlängern kanst du nur mit Zustimmung des AG. Solltest du planen dann TZ zu arbeiten, empfiehlt es sich gleich länger EZ zu nehmen und innerhalb dieser in TZ zu arbeiten. So mache ich es auch wieder. Damit dein Mann auch EG bekommt muss er mindestens 2 volle Lebensmonate in EZ sein bzw darf nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. Da er sich auch für 2 Jahre festlegen muss, solltet ihr das mit berücksichtigen. Siehe auch Thema Betreuungsplätze.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...