Maja 28
Guten Tag. Ich möchte ein Jahr elternzeit nehmen. Ab wann beginnt diese? Nach dem mutterschutz oder nach der Geburt? Ich bin gerade dabei mein Antrag zu schreiben. Und dann noch eine Frage. Ist es möglich dass mein Mann nur einen Monat elternzeit nimmt? Vielen Dank
Hallo, 1. Sie können den Antrags tellen, wie Sie möchten. 1 Jahr geht bis zum 1. Geburtstag 2. Ja, dann bekommt er aber kein EG (dafür muss er mind 2 Mo nehmen) Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Dein Mann bekommt bei einem Monat Elternzeit KEIN Elterngeld. Das andere weiß ich leider nicht.
mellomania
hallo. du kannst beides beantragen. entweder einen tag nach ende mutterschutz oder ab geburt. es gilt beides. bedenke aber: wenn du ein jahr elternzeit nimmst, endet dieses einen tag vor dem 1. geburtstag des kindes. du MUSST danach wieder arbeiten (so wie du es vorher vereinbart hast) und hast kein anrecht, die elternzeit zu verlängern. möchtest du echt vollzeit zurückkommen? wenn nicht, ist ratsam länger elternzeit zu nehmen und im zweiten jahr dann TZ während der elternzeit zu arbeiten. dein vollzeitvertrag bleibt stehen und du kommst mit reduzierter stundenzahl wieder. das ganze ist auf die eltenrzeit befristet. du musst dich nämlich für die ersten zwei jahre erklären. und wenn du nur ein jahr ez nimmst ist automatisch das nächst jahr dann arbeiten. wenn mit der betreuung irgendwas schief geht und du NICHT arbeiten kommen kannst, hast du ein riesen problem. überlege dir das und nein, der partner muss zwei monate nehmen, welche in den ersten 14 lebensmonaten des kindes liegen (und sich genau nach dem geburtsdatum des kindes richten) um elterngeld zu erhalten. er muss auch beide monate im erstantrag mit angeben. er kann nicht nur einen monat nehmen. selbst wenn er zwei einreicht und den zweiten nicht nimmt muss er das EG zurückzahlen.
Felica
Trag einfach ein genaues Datum ein, also wenn Kind am 15.06 geboren, dann vom 15.06.19-14.06.20. Das ist die beste Lösung. Bedenke aber, die Chancen das ihr dann einen Betreuungsplatz habt sind gering. Meistens werden Plätze erst im August frei, dann heisst es auch noch eingewöhnen. Blöde wenn du dann wieder VZ arbeiten musst. Den verlängern kanst du nur mit Zustimmung des AG. Solltest du planen dann TZ zu arbeiten, empfiehlt es sich gleich länger EZ zu nehmen und innerhalb dieser in TZ zu arbeiten. So mache ich es auch wieder. Damit dein Mann auch EG bekommt muss er mindestens 2 volle Lebensmonate in EZ sein bzw darf nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. Da er sich auch für 2 Jahre festlegen muss, solltet ihr das mit berücksichtigen. Siehe auch Thema Betreuungsplätze.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...
Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...
Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...
Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn? Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe noch reichlich Urlaub von vor meiner Elternzeit übrig. (Fast 60 Tage). Vor 2 Wochen habe ich angefangen "Teilzeit in Elternzeit" zu arbeiten und dies geht bis zum 02.01.2027 so. Das Datum und die Teilzeit habe ich extra so gewählt, damit ich den restlichen Resturlaub dann über 2 volle Jahre (2027 & 2028) abbauen k ...
Guten Morgen Frau Bader, seit dem 1. September 2020 bin ich in Teilzeit und unbefristet bei Arbeitgeber A (große GmbH mit über 7.000 Beschäftigten) beschäftigt. In diesem Zeitraum habe ich ein Kind geboren. Für dieses Kind habe ich den gesetzlichen Mutterschutz sowie im Anschluss fünf Monate Elternzeit in Anspruch genommen. Nach der Elternzeit hab ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot