Ina2019
Hallo meine Frage ist habe im Juli2018 meine Tochter bekommen war dann ja in elternzeit habe dann wieder angefangen zu November2018 bis febuar2019 bin dann wieder zurück in elternzeit da mein Chef sagte es geht... meine elternzeit hatte ich beim Chef für 1 Jahr schriftlich eingereicht wo meine Tochter geboren ist also würde sie 8.07.2019 enden.. und ich sollte mich bei meinen Chef im Juni wieder melden ob ich wieder komme. Nun bin ich wieder schwanger aber wie läuft das jetzt weiter mein Arzt sagte Risiko da ich vor 3 Monaten erst zwillinge verloren habe.. aber muss mein Chef dann wieder für mich aufkommen? MfG
Hallo, wo ist das Problem? Sie melden sich im Juni und fangen im Juli wieder an. Dabei teilen Sie auch die neue Schwangerschaft mit. Die Risikoschwangerschaft hat damit erst einmal nichts zu tun. Liebe Grüße NB
Felica
Ganz einfach, du meldest dich wie besprochen im Juni bei deinem AG und ihr klärt wie du ab Juli arbeitest. Hängt ja davon ab in welchem Umfang du dann eine Kinderbetreuung hast. Das du wieder schwanger bist spielt dagegen keine Rolle. Nicht mal das es eine Risikoschwangerschaft ist, was erst einmal sowieso nichts aussagt. Du wirst halt engmaschiger kontrolliert, mehr nicht. Arbeiten kannst du ja trotzdem. Sollte der Arzt feststellen, es ist doch ein BV nötig oder gar eine AU, dann muss man weitersehen. Erst einmal aber würde ich davon ausgehen das du bis zum neuen Mutterschutz eben normal arbeitest. Kündigen kann dich der AG aber nicht, er kann dich auch nicht zwingen das du in EZ bleibst. Allerdings, da du gesagt hast du kommst nach einem Jahr wieder, und zwar in dem Umfang der in deinem Vertrag steht, hoffe ich das du darüber auch eine Kinderbetreuung hast. Weil wenn nicht, muss der AG auch nicht zustimmen das du die EZ verlängerst, sondern kann verlangen das du deinen Arbeitsvertrag einhälst. Kannst du das nicht, müsstest du kündigen. was natürlich total blöde wäre.
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