Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Benjo

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Hallo, da ich überall etwas anderes lese, möchte ich jetzt meine Fragen nocheinmal hier äußern und auf eine konkrete Antwort. Meine erste Tochter ist im September 2014 zur Welt gekommen und im November 2015 bin ich beim meinem AG wieder auf 450 Euro arbeiten gegangen. Ich habe Elternzeit und Elterngeld auf 2 Jahre genommen. Der Steuerberater von meinem AG meinte, dass es keine Anrechnung ab dem o.g. Zeitraum auf mein Elterngeld gibt. Ist das korrekt? Ich bin zur Zeit wieder schwanger und mein Mutterschutz beginnt im Dezember. Wird der 450 Euro Job nun mitangerechnet?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde gerne eine konkrete Antwort geben, wenn Sie eine konkrete Frage stellen. Bitte neu stellen mit Frage Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Die Frage fehlt. Wozu soll er mitgerechnet werden ? Deine Überschrift ist Elternzeit ?


Benjo

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In der neuen Elterngeldberechnung für mein 2. Kind.


Sternenschnuppe

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Dein Elteengeld errechnet sich aus den 450€ , ergibt 425€ Elterngeld plus 75€ Gewchwisteebonus bis das erste Kind 3 ist. Guck mal hier : https://www.elterngeld.net/elterngeld-geringverdiener.html Du solltest Deine Elteenzeit aber beenden zum Tag vor neuem Mutterschutz, dann bekommst Du Mutterschutzlohn wie beim ersten Kind in voller Höhe. Und lass Dir die restlichen Monate Elternzeit übertragen auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag des ersten Kindes. Dann kannst Du sie später noch nehmen ( diese müssen 13 Wochen vorher angemeldet werden ) Alles Gute


Benjo

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Ok, super danke. Ich habe den Mini Job aber nicht auf der elterngeldstelle angegeben, da der Steuerberater meinte, ich bräuchte das nicht. Da bekomm ich jetzt doch riesen Probleme oder?


Sternenschnuppe

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Ne. Ab dem ersten Geb. wird nix mehr angerechnet. Der eigentliche Bezug war beendet, nur die aufgesparte Rate wurde noch ausbezahlt. Finanziell gesehen hättest Du das auch unterm Kopfkissen lagern können ;-) Alles gut.


Benjo

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Gibt es hierfür auch einen Gesetzestext? Sorry, das ich so nachfrage aber meine Betreuerin auf der elterngeldstelle ist sehr unfreundlich und hat immer sehr wenig Zeit. Ich hatte sie das in der Vergangenheit schon einmal gefragt und sie hat das verneint.


Sternenschnuppe

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Haben andere vielleicht. Oder Du stellst deswegen noch einmal eine separate Frage. Es ist auf jeden Fall so, dass der Bezug vorbei ist, nur die Auszahlung nicht. Angerechnet wird nur im Bezugszeitraum. Nicht Du musst das beweisen, sondern die wenn sie anderer Meinung sind ;-) Können sie aber nicht.


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