Benjo
Hallo, da ich überall etwas anderes lese, möchte ich jetzt meine Fragen nocheinmal hier äußern und auf eine konkrete Antwort. Meine erste Tochter ist im September 2014 zur Welt gekommen und im November 2015 bin ich beim meinem AG wieder auf 450 Euro arbeiten gegangen. Ich habe Elternzeit und Elterngeld auf 2 Jahre genommen. Der Steuerberater von meinem AG meinte, dass es keine Anrechnung ab dem o.g. Zeitraum auf mein Elterngeld gibt. Ist das korrekt? Ich bin zur Zeit wieder schwanger und mein Mutterschutz beginnt im Dezember. Wird der 450 Euro Job nun mitangerechnet?
Hallo, ich würde gerne eine konkrete Antwort geben, wenn Sie eine konkrete Frage stellen. Bitte neu stellen mit Frage Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Die Frage fehlt. Wozu soll er mitgerechnet werden ? Deine Überschrift ist Elternzeit ?
Benjo
In der neuen Elterngeldberechnung für mein 2. Kind.
Sternenschnuppe
Dein Elteengeld errechnet sich aus den 450€ , ergibt 425€ Elterngeld plus 75€ Gewchwisteebonus bis das erste Kind 3 ist. Guck mal hier : https://www.elterngeld.net/elterngeld-geringverdiener.html Du solltest Deine Elteenzeit aber beenden zum Tag vor neuem Mutterschutz, dann bekommst Du Mutterschutzlohn wie beim ersten Kind in voller Höhe. Und lass Dir die restlichen Monate Elternzeit übertragen auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag des ersten Kindes. Dann kannst Du sie später noch nehmen ( diese müssen 13 Wochen vorher angemeldet werden ) Alles Gute
Benjo
Ok, super danke. Ich habe den Mini Job aber nicht auf der elterngeldstelle angegeben, da der Steuerberater meinte, ich bräuchte das nicht. Da bekomm ich jetzt doch riesen Probleme oder?
Sternenschnuppe
Ne. Ab dem ersten Geb. wird nix mehr angerechnet. Der eigentliche Bezug war beendet, nur die aufgesparte Rate wurde noch ausbezahlt. Finanziell gesehen hättest Du das auch unterm Kopfkissen lagern können ;-) Alles gut.
Benjo
Gibt es hierfür auch einen Gesetzestext? Sorry, das ich so nachfrage aber meine Betreuerin auf der elterngeldstelle ist sehr unfreundlich und hat immer sehr wenig Zeit. Ich hatte sie das in der Vergangenheit schon einmal gefragt und sie hat das verneint.
Sternenschnuppe
Haben andere vielleicht. Oder Du stellst deswegen noch einmal eine separate Frage. Es ist auf jeden Fall so, dass der Bezug vorbei ist, nur die Auszahlung nicht. Angerechnet wird nur im Bezugszeitraum. Nicht Du musst das beweisen, sondern die wenn sie anderer Meinung sind ;-) Können sie aber nicht.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.
Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025 Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank, Clau ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner