Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

BlackCoffee

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Hallo ich habe Sie schon mal gefragt. Meine Elternzeit geht vom Arbeitgeber bis 10.05.2017 hatte , Anfang dieses Jahres um eine frühzeitig beendigung geben schriftlich. Hab mich nach dem ich nicht gehört habe telefonisch bei meinem Küchenchef gemeldet und gesagt dass ich ab 11.7. 16 gerne Teilzeit oder 450 Euro arbeiten würde. Er hat gesagt er überlegt sich was. Jetzt bin ich wieder Schwanger hab die die Bestätigung abgeben bei Küchenchef und hat gesagt ich soll in Büro gehen und Fragen wie es am besten geht. Dann hat Sie mir gesagt: DAss die Frühzeitige Beendigung ja vom Betrieb nicht bestätigt ist. Gilt die mündliche Absprache? Können keine fünf Monate mit nur einen Einkommen leben! Was kann ich machen ? Der erechente Et ist der 1.2.2017 Mutterschutz ab 21.12.2016. LG


chrissicat

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Wenn deine Elternzeit noch bis Mai 2017 läuft, hast du keinen Anspruch diese vorzeitig zu beenden (Ausnahmen bestätigen die Regel). Da dein Arbeitgeber der vorzeitigen Beendigung scheinbar nicht zugestimmt hat, endet deine Elternzeit erst im Mai 2017. Wenn dein Arbeitgeber gesagt hat "Ich überlege mir etwas." , ist das meines Erachtens keine feste Zusage. Bei Mitteilung der Elternzeit an deinen Arbeitgeber hättest du sofort mitteilen sollen, dass du ab ... während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest, dann sähe die Rechtslage anders aus. Du solltest die Elternzeit aber vorzeitig schriftlich beenden um in Mutterschutz zu gehen. DAS geht ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Wenn du dennoch während der Elternzeit arbeiten möchtest, dann beantrage die Zustimmung deines Arbeitgebers, dass du bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten darfst.


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