PupsivanHaus@web.de
ich war von 21.06.11 bis21.06.12 in meiner geplanten Elternzeit. ich wurde zum 21.06.12 gekündigt und bin zu Zeit Arbeitssuchend. Meine frage kann ich zum 21.06.13 wieder Elternzeit in anspruch nehmen? Lg Grüße und Danke
Hallo, das geht so nicht. Sie können frühestens am ersten Arbeitstag gekündigt werden. Unabhängig davon werden Sie Arbeitslosengeld eins bekommen. Sie können bis zum dritten Lebensjahr des Kindes mitteilen, dass Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, dann bekommen Sie danach Arbeitslosengeld weiter, wahrscheinlich ein fiktives. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Hallo Ne, Elternzeit gibt es nur wenn man einen Arbeitgeber hat. Elternzeit bedeutet dass einem der Job erhalten bleibt und man Anrecht hat ihn danach wieder auszuüben und mit AG beitragsfrei krankenversichert ist. Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit.
Mitglied inaktiv
Zum 21.06.12 kannst Du aber nicht gekündigt worden sein, oder Du hättest dagegen vorgehen sollen. Der AG kann erst NACH der EZ kündigen und muss dann die mindestens die gesetzlichen Kündigungsfriste einhalten (ggf. auch bessere, so diese tariflich oder vertraglich vereinbart wurden). LG Sabine
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