Beccy
Guten Tag Frau Bader, ich habe mich letztens mit einem Bekannten unterhalten, der meinte, dass es sinnvoll sei, dass der Mann die ersten ´8 Wochen Elternzeit nimmt, da dann die Elternzeit der Frau erst nach den 8 Wochen beginnt und sie somit nicht am Geb. des Kindes sondern erst 2 Monate später (also statt 10 hat die Frau dann volle 12 Monate Elternzeit+ 8 Wochen MuSchu nach der Geburt). Simmt das? Vielen Dank! Beccy
Hallo, Sie verwechseln EZ (jedes Elternteil bis zu 3 Jahre) und EG (zusammen 14 Mo.). Nein, die Monate des MG-Bezuges werden immer der mutterangerechnet Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Hallo Die ersten 2 Monate gehören beim Elterngeld eh inmer der Frau. Aber zum Kern der Frage b Elternzeit kann man nehmen wie man möchte. Auch 1 Jahr und eine Woche oder ein Jahr und 2 Monate. Das ist unabhängig vom Elterngeld.
Mitglied inaktiv
Elternzeit können BEIDE Elternteile bis zu 3 Jahre nehmen, die ersten 2 müssen dabei sofort angemeldet werden damit der AG das 3te nicht verwehren darf. Das kann zudem, nach Absprache mit dem AG, bis zur Einschulung genommen werden. Was anderes ist das Elterngeld. Die ersten beiden Monate ist die Mutter immer im Mutterschutz, auf diesen kann sie auch nicht verzichten das es eine Schutzzeit ist in der sie nicht arbeiten darf. Elterngeld was in diesen beiden Monaten seitens der Mutter bezogen wird, wird angerechnet, was dazu führt das das in fast allen Fällen höhere Muttergeld ausgezahlt wird und kein Elterngeld. Die beiden Elterngeld-Monate werden aber berechnet. Nehmen beide Elternteile Elterngeld-Monate, dann können diese bei vollem Bezug bis zum 14ten Lebensmonat genommen werden. Wann der Vater in diesem Zeitraum nimmt ist egal, er kann natürlich auch die ersten beiden Monate nehmen und beide sind zuhause. Viele nehmen aber auch die letzten beiden Monate. Nimmt der Vater keine Elterngeld-Monate, dann endet der Elterngeldanspruch zum ersten Geburtstag des Kindes. Wollen beide komplett daheim bleiben, dann sind die 14 Monate zum 7ten Lebensmonat des Kindes verbraucht Dazu gibt es noch die weitere Variante, den Auszahlungszeitraum bis auf 24 Monate zu strecke, dann bekommt man entsprechend anteilig pro Monat entsprechendes Elterngeld. Während des Elterngeldbezuges darf bis zu 30 Std die Woche gearbeitete werden, entsprechends Ankommen wird aber angerechnet, 300 € bleiben aber immer mindestens. Ebenso darf in der Eltrenzeit bis zu 30 Std die Woche gearbeitet werden. Beispiel deiner Freundin wäre also: Frau bleibt nach der Geburt daheim für 8 Wochen wegen Mutterschutz (-2 Monate grob gerechnet, da 8 wochen nicht 2 monate), Vater bleibt ebenso daheim wegen Elterngeld (weitere -2 Monate), Mutter bleibt dann noch bis zum 1ten Lebensjahr daheim (-10 Monate), Vater geht wieder arbeiten. Elterngeldbezug endet zum 1ten Geburtstag des Kindes weil 14 Monate verbraucht. Danach bleibt Frau daheim (ohne Bezug) oder reduziert Arbeitszeit auf bis zu 30 Std sind für Elternzeit-Schutz. Oder beendet die Elternzeit und geht wieder voll arbeiten.
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