Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Ich habe während des Mutterschutzes eine neue Arbeit angeboten bekommen (Heimarbeit) und hab diese natürlich dankend angenommen. Bereits vor Vertragsabschluss habe ich meinen Chef mehrfach auf meine anstehende Elternzeit hingewiesen und auch darauf, dass ich nur maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten darf. Der Arbeitsvertag wurde dementsprechend aufgesetzt und als ich ihn unterschrieben zurück geschickt habe, habe ich in dem Anschreiben noch einmal auf meine Elternzeit hingewiesen (bei meinem alten AG habe ich die Elternzeit nicht mehr beantragt, weil sich das mit der Kündigung überschnitten hat). Nun habe ich meinen AG um die Bescheinigung für das Elterngeld gebeten und da wurde mir gesagt, dass nie eine Elternzeit vereinbart worden wäre. Ich habe nach Rücksprache mit jemandem von der Beratungsstelle vom Bundesministerium also einen erneuten Antrag auf Elternzeit abgeschickt (per Einschreiben / Rückschein). Dieses Einschreiben liegt seit drei Tagen auf dem zuständigen Postamt und wird nicht von meinem Chef abgeholt, obwohl er da ist. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Kriege ich wenigstens das Elterngeld auch ohne die Bescheinigung? Ab wann gilt so ein Einschreiben / Rückschein als zugestellt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich verstehe nicht so ganz, wie jetzt die momentane Situation ist. Sie arbeiten 30 Std. Ihr AG denkt, dass ist die übliche Arbeitszeit (die wegen EZ nicht hören angesetzt werden) u Sie denken, es ist reduziert wegen EZ? Oder haben Sie EZ beantragt u mit normaler Zeit weitergerabeitet? Wnn er das nicht abholt, ist es nicht zugeganegn. Ich würde es durch einen Boten (=Zeugen) nochmals in den Briefkasten werfen lassen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Schnall ich nicht. Du warst in Elternzeit bei AG 1 und hast in der Zeit einen anderen Job angenommen, bist aber bei AG1 nun gar nicht mehr beschäftigt ? Dann gibt es da auch keine Elternzeit mehr, denn die hat man nur wenn man AG 1 noch hätte. Ag2 hat mit Deiner Elternzeit nichts zu schaffen, denn da hast Du sie ja gar nicht. Und bei AG 2 auch nicht, da Du da nicht 6 MOnate beschäftit warst, bist. Öhm, magst vielleicht nochmal anders erklären ?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Also: Ich war im Mutterschutz, als man an mich herangetreten ist und mir einen Job angeboten hat, den ich von zu Hause aus machen kann. Ich habe bei meinem "alten" AG keine Elternzeit beantragt, weil ich zu diesem Zeitpunkt schon gekündigt hatte. Die Elternzeit habe ich nur bei meinem derzeitgen AG beantragt, bzw. behauptet er jetzt dass Gegenteil. Deshalb habe ich auf anraten eines Mitarbeiters vom Bundesministerium einen neuen Antrag auf Elternzeit gestellt, natürlich fristgerecht, und habe diesen per Einschreiben / Rückschein an meinen Chef geschickt. Das einzige Problem ist, dass er das Einschreiben (so sieht es jedenfalls z aus), nicht abholt und ich jetzt eben nicht weiß, wie ich mich verhalten soll.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wie alt ist das Kind denn jetzt ? Und was für einen Vertrag hast Du mit AG 2 und seit wann ? Also befristet oder unbefristet ?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich meine mal gehört zu haben, dass einem Elternzeit nur zusteht wenn man länger als 6 Monate im Betrieb ist. Das wirst Du ja nicht sein. Finde aber online gerade keine Belege dafür. Für das Elterngeld ist aber AG 1 zuständig, denn das ist das Gehalt was für das Elterngeld wichtig ist. Wird ja nur das Gehalt bis zum Mutterschutz genommen. AG 2 hat für die Berechnung des Elterngeldes nichts zu tun. Es sei denn Du willst da nun arbeiten, wann willst Du denn da wieder anfangen ?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich arbeite seit dem 01.09.2010 auf 30 Stunden pro Woche. Mein Kruemelchen ist jetzt 5 Monate. Der Vertrag wurde im Juli unterschrieben und ist unbefristet.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

So wie ich das interpretiere hättest du 2 Verträge unterzeichnen müssen. 1 für die Dauer der Elternzeit und 1 für "normal"/ die Zeit danach. Was steht denn im Bezug auf deine Elternzeit in deinem Arbeitsvertrag, den du schon unterschrieben hast? Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...

Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...

Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn?  Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...