Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich habe während des Mutterschutzes eine neue Arbeit angeboten bekommen (Heimarbeit) und hab diese natürlich dankend angenommen. Bereits vor Vertragsabschluss habe ich meinen Chef mehrfach auf meine anstehende Elternzeit hingewiesen und auch darauf, dass ich nur maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten darf. Der Arbeitsvertag wurde dementsprechend aufgesetzt und als ich ihn unterschrieben zurück geschickt habe, habe ich in dem Anschreiben noch einmal auf meine Elternzeit hingewiesen (bei meinem alten AG habe ich die Elternzeit nicht mehr beantragt, weil sich das mit der Kündigung überschnitten hat). Nun habe ich meinen AG um die Bescheinigung für das Elterngeld gebeten und da wurde mir gesagt, dass nie eine Elternzeit vereinbart worden wäre. Ich habe nach Rücksprache mit jemandem von der Beratungsstelle vom Bundesministerium also einen erneuten Antrag auf Elternzeit abgeschickt (per Einschreiben / Rückschein). Dieses Einschreiben liegt seit drei Tagen auf dem zuständigen Postamt und wird nicht von meinem Chef abgeholt, obwohl er da ist. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Kriege ich wenigstens das Elterngeld auch ohne die Bescheinigung? Ab wann gilt so ein Einschreiben / Rückschein als zugestellt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe nicht so ganz, wie jetzt die momentane Situation ist. Sie arbeiten 30 Std. Ihr AG denkt, dass ist die übliche Arbeitszeit (die wegen EZ nicht hören angesetzt werden) u Sie denken, es ist reduziert wegen EZ? Oder haben Sie EZ beantragt u mit normaler Zeit weitergerabeitet? Wnn er das nicht abholt, ist es nicht zugeganegn. Ich würde es durch einen Boten (=Zeugen) nochmals in den Briefkasten werfen lassen. Liebe Grüsse, NB


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Hallo Schnall ich nicht. Du warst in Elternzeit bei AG 1 und hast in der Zeit einen anderen Job angenommen, bist aber bei AG1 nun gar nicht mehr beschäftigt ? Dann gibt es da auch keine Elternzeit mehr, denn die hat man nur wenn man AG 1 noch hätte. Ag2 hat mit Deiner Elternzeit nichts zu schaffen, denn da hast Du sie ja gar nicht. Und bei AG 2 auch nicht, da Du da nicht 6 MOnate beschäftit warst, bist. Öhm, magst vielleicht nochmal anders erklären ?


Mitglied inaktiv

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Also: Ich war im Mutterschutz, als man an mich herangetreten ist und mir einen Job angeboten hat, den ich von zu Hause aus machen kann. Ich habe bei meinem "alten" AG keine Elternzeit beantragt, weil ich zu diesem Zeitpunkt schon gekündigt hatte. Die Elternzeit habe ich nur bei meinem derzeitgen AG beantragt, bzw. behauptet er jetzt dass Gegenteil. Deshalb habe ich auf anraten eines Mitarbeiters vom Bundesministerium einen neuen Antrag auf Elternzeit gestellt, natürlich fristgerecht, und habe diesen per Einschreiben / Rückschein an meinen Chef geschickt. Das einzige Problem ist, dass er das Einschreiben (so sieht es jedenfalls z aus), nicht abholt und ich jetzt eben nicht weiß, wie ich mich verhalten soll.


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Wie alt ist das Kind denn jetzt ? Und was für einen Vertrag hast Du mit AG 2 und seit wann ? Also befristet oder unbefristet ?


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Ich meine mal gehört zu haben, dass einem Elternzeit nur zusteht wenn man länger als 6 Monate im Betrieb ist. Das wirst Du ja nicht sein. Finde aber online gerade keine Belege dafür. Für das Elterngeld ist aber AG 1 zuständig, denn das ist das Gehalt was für das Elterngeld wichtig ist. Wird ja nur das Gehalt bis zum Mutterschutz genommen. AG 2 hat für die Berechnung des Elterngeldes nichts zu tun. Es sei denn Du willst da nun arbeiten, wann willst Du denn da wieder anfangen ?


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Ich arbeite seit dem 01.09.2010 auf 30 Stunden pro Woche. Mein Kruemelchen ist jetzt 5 Monate. Der Vertrag wurde im Juli unterschrieben und ist unbefristet.


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So wie ich das interpretiere hättest du 2 Verträge unterzeichnen müssen. 1 für die Dauer der Elternzeit und 1 für "normal"/ die Zeit danach. Was steht denn im Bezug auf deine Elternzeit in deinem Arbeitsvertrag, den du schon unterschrieben hast? Gruß Sabine


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