Mitglied inaktiv
Ich hatte sie vor ein paar Tagen schon mal kontaktiert,wegen der Elternzeit. Ich wurde vor dem Mutterschutz gekündigt,war jetzt ein Jahr zuhause,gehe jetzt dann wieder Teilzeit arbeiten. Wie ist das dann genau mit der Elternzeit ? Irgendwie kann mir da niemand richtig weiter helfen. Oder ist das nur wenn ich noch in einem festen Verhältnis wäre???? Bitte sie um Hilfe
Hallo, soweit so gut. Aber Sie gehen doch jetzt wieder TZ arbeiten - oder? Wollen Sie für diese Arbeit EZ nehmen? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du wurdest gekündigt... also hast Du kein Arbeitsverhältnis mehr... Hast Du die Kündigung angefochten, weil Du ja schwanger warst? und wenn ja, was ist dabei rausgekommen. Falls nicht, befürchte ich, ist die Elternzeit "verschenkt"... Ein neuer AG kann dir EZ gewähren, muß er aber nicht Von was lebst Du momentan? Leider liegen hier nicht genügend Informationen vor, um "konkrete" Angaben machen zu können LG Peeka
Mitglied inaktiv
Ich hatte einen befristeten Vertarag auf ein Jahr. Der lief während der SS aus und wurde klar gekündigt. Mutterschutz begann dann ca 3 Wochen später. Hätte ich das damals dann anfechten können? Soweit ich weiß nicht,oder irre ich mich? Was ich im Moment bekomme ist Kindergeld,und Elterngeld 306 Euro im Monat. Das war´s dann
Mitglied inaktiv
es sei denn, der AG hatte mal vor Zeugen gesagt, daß dieser evtl. verlängert werden würde. Einen befristeten Arbeitsvertrag braucht man nicht zu kündigen so weit ich weiß. Die restliche Elternzeit, tja, die kannst Du u.U. beim zukünftigen Arbeitgeber geltend machen. Jetzt bleibt Dir der Gang zum Arbeitsamt um Dir eine neue Stelle zu suchen. Mußt allerdings auch eine Kinderbetreuung für diese Zeit haben. Oder wenn Du aufgrund von fehlender Kinderbetreuung nicht arbeiten kannst, ist der kindsvater bis zum 3. Lebensjahr des Kindes auch für Dich unterhaltspflichtig. ggf. hast Du Anspruch auf Sozialhilfe. Grüße Peeka
Mitglied inaktiv
Ja ich bin schon auf der Suche nach ner Arbeit,aber das ist alles nicht so einfach unter einen Hut zu bekommen. Tja.
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Das ist wohl nicht möglich denn es wäre wieder "nur " ein befristeter Vertrag.
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