Mitglied inaktiv
Ich hatte sie vor ein paar Tagen schon mal kontaktiert,wegen der Elternzeit. Ich wurde vor dem Mutterschutz gekündigt,war jetzt ein Jahr zuhause,gehe jetzt dann wieder Teilzeit arbeiten. Wie ist das dann genau mit der Elternzeit ? Irgendwie kann mir da niemand richtig weiter helfen. Oder ist das nur wenn ich noch in einem festen Verhältnis wäre???? Bitte sie um Hilfe
Hallo, soweit so gut. Aber Sie gehen doch jetzt wieder TZ arbeiten - oder? Wollen Sie für diese Arbeit EZ nehmen? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Du wurdest gekündigt... also hast Du kein Arbeitsverhältnis mehr... Hast Du die Kündigung angefochten, weil Du ja schwanger warst? und wenn ja, was ist dabei rausgekommen. Falls nicht, befürchte ich, ist die Elternzeit "verschenkt"... Ein neuer AG kann dir EZ gewähren, muß er aber nicht Von was lebst Du momentan? Leider liegen hier nicht genügend Informationen vor, um "konkrete" Angaben machen zu können LG Peeka
Mitglied inaktiv
Ich hatte einen befristeten Vertarag auf ein Jahr. Der lief während der SS aus und wurde klar gekündigt. Mutterschutz begann dann ca 3 Wochen später. Hätte ich das damals dann anfechten können? Soweit ich weiß nicht,oder irre ich mich? Was ich im Moment bekomme ist Kindergeld,und Elterngeld 306 Euro im Monat. Das war´s dann
Mitglied inaktiv
es sei denn, der AG hatte mal vor Zeugen gesagt, daß dieser evtl. verlängert werden würde. Einen befristeten Arbeitsvertrag braucht man nicht zu kündigen so weit ich weiß. Die restliche Elternzeit, tja, die kannst Du u.U. beim zukünftigen Arbeitgeber geltend machen. Jetzt bleibt Dir der Gang zum Arbeitsamt um Dir eine neue Stelle zu suchen. Mußt allerdings auch eine Kinderbetreuung für diese Zeit haben. Oder wenn Du aufgrund von fehlender Kinderbetreuung nicht arbeiten kannst, ist der kindsvater bis zum 3. Lebensjahr des Kindes auch für Dich unterhaltspflichtig. ggf. hast Du Anspruch auf Sozialhilfe. Grüße Peeka
Mitglied inaktiv
Ja ich bin schon auf der Suche nach ner Arbeit,aber das ist alles nicht so einfach unter einen Hut zu bekommen. Tja.
Mitglied inaktiv
Das ist wohl nicht möglich denn es wäre wieder "nur " ein befristeter Vertrag.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...
Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...
Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...
Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn? Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach