Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe ein paar Fragen und würde mich sehr freuen, wenn sie mir weiterhelfen können. 1.Nächstes Jahr gehen meine drei Jahre Elternzeit zu Ende. Wie ist es wenn ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit,das 2.te Kind auf die Welt kommt. Könnte ich dann gekündigt werden oder stehen mir dann die sechs Wochen Mutterschutz und danach wieder 3 Jahre Elternzeit zu? 2.Wie wäre es in dem Fall: Das zweite Kind kommt erst 3 Monate nachdem die erste Elternzeit beendet ist. Dann müsste ich ja 6 Wochen arbeiten, dann habe ich 6 Wochen Mutterschutz und dann würde ich drei Jahre in Elternzeit gehen. Kann ich das so machen oder stehen mir die drei Jahre dann nicht zu, bzw. könnte es Probleme geben? 3.Darf mir mein Arbeitgeber kündigen wenn er erfährt das ich vor Ende der ersten Elternzeit wieder schwanger bin? 4.Wieviel Elterngeld steht mir zu? 5.Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich in der Elternzeit einen 400 € Job ausübe? 6.Wie ist es wenn mein Mann arbeitslos werden sollte. D.h. er arbeitssuchend, ich in Elternzeit. Wieviel Geld steht uns dann zu und muss man dann auf erspartes zurückgreifen, bevor man Geld bekommt? 7.Wie ist es, wenn man mit seinem Arbeitgeber drei Jahre Elternzeit vereinbart hat und man möchte dann noch einem Jahr oder zwei Jahren doch wieder arbeiten, funktioniert das? Ich muss mich für die vielen Fragen entschuldigen und danke Ihnen für Ihre Antworten.
Hallo, 1. Mutterschutz u EZ. Sie haben wieder Kü-Schutz 2. Klar müssen Sie dann die Zwischenzeit wieder arbeiten 3. Nein (s.1) 4. www.bmfsfj.de -> Elterngeldrechner 5. Er muss es genehmigen 6. Bevor Sie Geld von der ARGE bekommen? Da müssen Sie (bis auf einen kleinen Rest) erst einmal alles ausgeben 7. Nein. Es sei denn, der AG macht es mit. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hier ein paar Antworten: also der AG kann nicht kündigen, wenn man wieder SS ist. Müsstest aber nach der 1. EZ wieder Arbeiten gehen, wenn der Entbindungstermin nach der MuSchu Zeit wäre. und dann hätteste wieder Elternzeit. Du hättest sogar Anspruch auf EZ, wenn das Kind in der 1. EZ kommen würde. Der AG muß einem 400 € zustimmen bzw er kann es auch nicht verweigern im Normalfall. Wenn Männe arbeitslos werden würde, stünde ihm ja ggf. ALG zu oder? Wenn nicht also wenn ALG2 oder Sozi, dann kann es sein, das man ans Eingemachte muß. Die EZ kann man nur mit Zustimmung des AGs verkürzen. Im Normalfall "muß" man die EZ die man beantragt hat auch "absitzen" es sei denn der AG und Du einigt Euch oder es kommen schwerwiegende Gründe (finanzielle Not durch Arbeitslosigkeit des Partners z.b.) hinzu. Das war es schon LG Peeka
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...
Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...
Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...
Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn? Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach