Mitglied inaktiv
Guten morgen Frau Bader, Ich hatte für meine Zwillinge Elternzeit beantragt bis zum 19.12.2005. Nun meine Fragen: 1. Bis wann vorher muss ich dem Arbeitgeber Bescheid geben wenn ich nur noch halbe Tage arbeiten möchten. 2. Wenn wann vorher müsste ich kündigen wenn ich nicht mehr arbeiten kommen würde. (Zwecks Mangel eines Kindergartenplatzes). 3. Ich habe gelesen das es eine neue Regelung in diesem Jahr gibt bzgl. Elternzeit bei Zwillingen. Ich könnte die Elternzeit verlängern mit Einverständnis des Arbeitgebers. Wann vorher müsste ich darüber mit dem Arbeitgeber reden. Falls ich zum 19.12.2005 keinen Kindergartenplatz bekommen sollte würde ich gerne verlängern. Geht das? 4. Sollte ich in der jetzigen Elternzeit noch einmal schwanger werden bis zu welcher SSW müsste ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank. MartinaB
Hallo, 1. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. 2. 3 Mo. zum Ende des EU 3.Auch bei Mehrlingsgeburten und bei kurzer Geburtenfolge stehen den Eltern für jedes Kind drei Jahre Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres zu. Das bedeutet, dass eine Übertragung von bis zu 12 Monaten Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers auf den Zeitraum bis zum achten Lebensjahr auch in diesen Fällen für jedes einzelne der Kinder möglich ist. Beispiel: Zwillinge werden am 1.2.2004 geboren. Die Mutter kann für das Kind A die ersten beiden Jahre Elternzeit nehmen und mit Zustimmung des Arbeitgebers das dritte Jahr z.B. auf die Zeit vom 1.2.2007-31.1.2008 übertragen. Für das Kind B überträgt sie das erste Jahr auf die Zeit vom 1.2.2008 – 31.1.2009 und nimmt das für das dritte Lebensjahr Elternzeit im Anschluss an die erste Elternzeit für Kind A. Mit Zustimmung des Arbeitgebers könnte die Mutter somit vom 1.2.2004 (bzw. im Anschluss an die Mutterschutzfrist) bis zum 31.1.2009 Elternzeit nehmen. Ohne Übertragung bleibt es bei der dreijährigen Elternzeit bis zur Vollendung der dritten Lebensjahre der Zwillinge. 4. Sobald als möglich Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung