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Hallo Frau Bader. Ich bin im Floristikbetrieb meiner Eltern beschäftigt-Seit Feb 01(Vorher war ich 2,25 Jahreselbsttändig im gleichen Laden) am 23.04 .2001 kam unser Sohn auf die Welt-Mutterschutz war bis Juni 2001, danach war ich 1 Jahr bis Juni 2002 in der Elternzeit(habe dasErziehungsgeld nur das erste Halbe Jahr bekommen, ab Jan.2002habe ich 20 Stunden die Woche wieder im Elterlichen Betrieb gearbeitet). Nun schlieswst der Elterliche Betrieb zum 28.02.2003. Was ist mit meiner restlichen Elternzeit?_ von welcher ich ja bisjetzt nur ein Jahr genommen habe, da ich diese später mal nehmen wollte. Wenn man einfach zuhause bleibt zur Kinderbetreuung,(bis das Kind in den Kindergarten oder die Schule geht) wird das dann anderst bei der Rente angerechnet als bei der Elternzeit?Ansonsten hätte ich schon die Möglichkeit die Elternzeit mit meinen Eltern so zu regeln, das mann es auch rückwirkend noch im Betrieb einreichen kann. Wie ist das wenn ich erst 1 Jahr genommen habe, kann ich dann die beidennoch ausstehenden einfach jetzt noch anhängen? Liebe Grüsse S.Ulshöfer
Hallo, ich schreibe Ihnen mal die rechtliche LAge, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad zum Arbeitgeber: wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Gruß, NB
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