Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit zT. Gemeinsam

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit zT. Gemeinsam

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Hallo, ich bekomme bald mein Baby und überlegen gerade, wie wir die Elternzeit aufteilen möchten. Wir haben überlegt für das erste Jahr zunächst: Ich EZ für ein Jahr + Mein Mann käme ab dem sechsten Monat für ein halbes Jahr dazu, dass heisst in dieser Zeit würden wir gemeinsam in Elternzeit sein. Ich bekäme Elterngeld für ein Jahr. Wenn der Partner auch mitmacht, dann kriegt man doch Elterngeld für 14 Monate oder? Werden diese zusätzliche 2 Monatsgelder nur nach meinem Elterngeld ( 1 Jahr) gezahlt oder auch parallele? Das würde bei uns heissen, dass mein mann in den ersten 2 Monaten seiner Elternzeit (gemeinsam) - 6-8. Monat auch Elterngeld bekäme. Und somit für den 6 + 7 Monat beide - Elterngeld bekämen? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die 14 Mo. frei aufteilen, lediglich die Monate, wo Sie als Mutter MG bekommen, werden der Mutter zugerechnet. Sie wollen 18 Mo. nehmen, also wären insgesamt 4 Mo. ohne Bezug Liebe Grüsse, NB


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