Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit wie lange?

Frage: Elternzeit wie lange?

Janny1904

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Hallo. Mein Sohn ist am 03.12.2018 geboren und ich habe 2 Jahre elternzeit beantragt. Wann endet meine Elternzeit??? Am 04.12.20 oder am 04.02.21??? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der erste Arbeitstag ist der 2. Geburtstag. Wenn Sie da grundlos nicht auf der Arbeit erscheinen sind, kann das ein Kündigungsgrund sein. Liebe Grüße NB


mellomania

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deine elternzeit endet am 2.12.20. sie müsste daher ein jahr schon rum sein. die elternzeit beginnt entweder am tag der geburt oder einen tag nach dem nachgeburtlichen mutterschutz, wäre beides richtig, jahresweise genommen ist das ende aber immer einen tag vor dem jeweiligen geburtstag. du hast also noch ein jahr übrig. antragsfrist hier jetzt aber 13 wochen, da das kind bereits drei jahre alt ist. beachte, dass du spätestesns am 7. geburtstag direkt beginnen musst mit dem rest, dass einen tag vor dem 8. geb. endet. alles was über den drüberrutscht, weil du zu spät beantragt hast, ist weg.


Felica

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Deine EZ endete am 2.12.20. Du müsstest also bereits seit dem 3.12.20 wieder arbeiten. Ausnahme, irgendwer hat erst ab nach dem Mutterschutz gerechnet. Würde einfach mal nachfragen. Deshalb nimmt man auch keine schwammige Sätze wie 2 Jahre sondern schreibt direkt das Datum. Dann gibt es keinen Spielraum zum Raten.


Janny1904

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Genau daraus wird mir gerade der Strick gedreht! Ich habe damals '2 Jahre' geschrieben.. Jetzt bin ich wieder schwanger, die Elternzeit würde ja, so dachte ich, Anfang Dezember auslaufen und meine Ärztin hätte mich ins Berufsverbot gesetzt. Jetzt schreibt mir meine Chefin eine Mail mit der Botschaft dass ich ja noch bis Februar in EZ bin.


mellomania

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wenn ich zwei jahre melde enden diese IMMER einen tag vor dem 2. geburtstag. hat mit schwammig nix zu tun. bei manchen AG beginnt die ez am tag der geburt, bei uns einen tag nach ende muschu. ist aber juck da eben jahresweise genommen immer einen tag vor dem jeweiligen geburtstag endet. wenn einer nach dem mutterschutz rechnet und ab da zwei jahre, dann hat die frau zwei jahre und 2 monate erhalten. denn die ersten beiden monate sind IMMER mutterschutz .wenn man ein jahr meldet hat man faktisch nur 10 monate, da eben die ersten beiden monate muschu sind.


luvi

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Hallo, Frag doch mal deinen Chef, wie lange seiner Meinung nach deine Elternzeit gehen würde, wenn du 3 Jahre genommen hättest. Diese 3 jährige Elternzeit endet doch auch am 2.12., dem Tag vor dem 3. Geburtstag deines Kindes, also endete die 2jährige Elternzeit am 2.12.20. Weiß dein Arbeitgeber nicht, dass er das Geld vom Beschäftigungsverbot von der Krankenkasse wieder bekommt? LG luvi


mellomania

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du hättest ab dem 3.12.20 arbeiten müssen . ich verstehe das jetzt nicht wirklich


mellomania

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...der AG soll nachsehen, was er gebucht hat. normal eben ende 2.12. und arbeit ab dem 3.12. . was war denn vereinbart wie du arbeitest?


Janny1904

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Mein Sohn ist am 03.12.18 geboren und ist jetzt 2 Jahre alt


Janny1904

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Ich habe ein Schreiben aufgesetzt in dem steht, dass ich 2 jahre nehme! Ich bin davon ausgegangen, dass diese dann am 03.12 endet! Jetzt bin ich wieder schwanger und meine Ärztin hätte mich ins BV gesetzt! Meine Chefin kam jetzt damit im die Ecke, dass ich ja durch die 8 Wochen Mutterschutz am 05.02.21 aus der EZ komme!


Mitglied inaktiv

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Wie wolltest du denn, wenn du nicht schwanger wärst, arbeiten? Das hätte ja längst vor dem 2.12. abgesprochen sein müssen. Dann wäre ja der Denkfehler beim AG aufgefallen.


luvi

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Saarlandmami, Muss tatsächlich mit dem Arbeitgeber besprochen werden, wie es nach der Elternzeit weitergeht? Ich wäre davon ausgegangen, dass nach der Elternzeit wieder genau so gearbeitet wird, wie vorher. Warum sollte sich Arbeitsbeginn usw. ändern. Und wenn sich was ändert, müsste dann nicht der Arbeitgeber auf den den Arbeitnehmer zugehen und darüber informieren. Ich gehe davon aus, dass der AG genervt ist, dass die AN schon wieder schwanger ist. Finanzielle Nachteile hat er ja bei einem BV nicht. Warum die Diskussion um das Elternzeitende. Klar, 2 Jahre EZ kann missverständlich sein. Da gibt es ja hier immer wieder Nachfragen dazu. Der Arbeitsbeginn 4. bzw. 5.2. ist aber immer falsch bei einer 8wöchigen Mutterschutzfrist. Das Kind ist an einem 3. geboren. EZ Ende (wenn man 2 Jahre nach Mutterschutzende rechnet) müsste Ende Januar sein. LG luvi


Janny1904

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Ich wollte mein 3. Jahr nehmen. Das habe ich aber noch nicht beantragt! Meine Chefin ist die ganze Zeit davon ausgegangen.


Mitglied inaktiv

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@Ap... Wenn du dein 3. Jahr nehmen wolltest, warum hast du dann ein BV? Verstehe ich irgendwie nicht Du hättest am 2. Geburtstag wieder arbeiten müssen


Himbeere2008

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Da du deine Elternzeitverlängerung nicht innerhalb der Frist verlängert hast und auch nicht zur Arbeit erschienen bist, kannst du fristlos gekündigt werden.


Himbeere2008

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Angeblich hat deine Chefin ein BV ausgesprochen? Mal ehrlich, Geld rhalten ohne zu arbeiten ist dein Ziel.


Mitglied inaktiv

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@ Luvi. Natürlich muss es mit einem AG besprochen werden, wenn man nach der EZ anders arbeiten möchte. Im Normalfall hat die AN Anspruch auf ihre alte Stelle.


Mitglied inaktiv

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@himbeere nicht die AG hat das BV ausgesprochen sondern ein Arzt. Bei Vorlage des BV wurde der AN mitgeteilt, dass sie ja noch in EZ sei.


Himbeere2008

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Hallo. Ich habe meine Elternzeit schriftlich vorzeitig zum 31.10.20 beendet, weil ich wieder schwanger bin. Da ich beim Zahnarzt arbeite, hat mich meine Chefin ins BV geschickt. Jetzt ist noch kein Gehalt eingegangen. Ich verstehe es doch richtig, dass ich jetzt mein erstes, volles Gehalt bekommen müsste, oder? (habe vorher in Vollzeit gearbeitet). Ich wollte noch bis Montag warten und mich dann in der Praxis melden. Mein Gedanke, war, ob sich meine Chefs vielleicht erst das Geld von der kk holen und ich es dann bekomme? von Janny1904 am 02.12.2020, 08:36 Uhr


Mitglied inaktiv

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Achne... Das ist die gleiche AP Dann zieht es ja ganz mies aus Die AP widerspricht sich dann ja selber Erst muss sie ab 2.12 arbeiten die Chefin spricht BV aus zahlt aber kein Lohn... Paar Tage später hat die AP ein BV vom arzt und die gleiche Chefin sagt die AP sei ja noch in EZ


Janny1904

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Ich bin wieder schwanger


mirage

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Was hat das mit Deiner Arbeit zu tun? Du bist ZFA und kannst umgesetzt werden an die Anmeldung, Modelle ausgiessen, Beratungsgespräche führen oder Leistungen in den PC eintragen.


Mitglied inaktiv

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Liebe AP... Das haben ja nun alle verstanden. Punkt 1... Die EZ endete am 2. Geburtstag vom 1. Kind Punkt 2... Du wolltest die EZ im Okt vorzeitig beenden, um zu arbeiten ...deine Chefin hat dann ein BV ausgesprochen aber keinen Lohn gezahlt 3. Punkt du hättest seit dem 2.12 arbeiten müssen und nun ein Bv vom Arzt --- warum? Ich denke du hast ein BV vom AG????


Janny1904

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Ich hätte ein BV vom Frauenarzt bekommen! Da meine Chefin aber laut ihr mehr Vorteile hat, wenn sie mich darein schickt, habe ich das so gemacht. Ich dachte eben dass ich jetzt Gehalt bekomme, also ab Anfang Dezember.. Sie war total sauer und hat mir jetzt eine mail geschrieben, dass meine ez noch bis Februar geht und ich dann erst Gehalt bekomme bis 6 wochen vor der Geburt meines 2. Sohnes.


Mitglied inaktiv

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Deine Chefin irrt sich aber Du hast Anspruch auf Lohn aus ihrem BV seit 2.12 also ab Ende deiner Elternzeit!!! Auf Verkürzung der EZ um in ein BV (also für den Monat nov) hast du keinen Anspruch. Siehe auch vom 2.12 die Antwort von Frau Bader


Janny1904

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Ja, das habe Ich mir dann auch gedacht und ist ja auch verständlich, dass ich nicht vorher beenden kann um dann Geld zu bekommen. Aber jetzt frage ich mich halt die ganze Zeit, wie das mit meinem 'schwammigen Text' ich beantrage 2 jahre elternzeit rechtlich ist.. Also vom Datum... Das verunsichert mich total, weil ich auch gegoogelt habe und genau dazu etwas gefunden habe, eben dass sie evtl doch recht hat.... Oh ich danke euch!


luvi

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Hallo, Ich habe es so verstanden, dass 2 Jahre Elternzeit mitgeteilt wurden, die EZ geendet ist, und die Fragestellerin dem AG ein BV vom Frauenarzt vorgelegt hat. Daraufhin hat der AG behauptet, ihre Elternzeit wäre noch gar nicht beendet, da die 2 Jahre EZ ab Mutterschutzende gerechnet werden. Laut Frau Bader hat die Fragestellerin aber Recht, da die EZ bereits geendet hat. Rechtlich dürfte es keine Probleme geben, wenn dem AG am 2. Geburtstag das BV vorgelegen ist. Die Fragestellerin wollte doch an ihrer Tätigkeit nichts verändern. Sie wollte nach der EZ wieder zu arbeiten beginnen, dann kam ihr die Schwangerschaft und das BV dazwischen. Ob sie mal über legt hat, die EZ zu verlängern oder nicht, dürfte doch keine Rolle spielen. LG luvi


Mitglied inaktiv

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Schaue dir mal diesen Link an. Hier ist das mit den fristen erklärt https://alster-rechtsanwaelte.de/elternzeit-beantragen/


mellomania

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wenn du hättest verlängern wollen. und du hast zwei jahre genommen. dann hast du noch ein jahr. das wäre aber NICHT bis januar gelaufen. drei jahre elternzeit sind IMMER nur 34 monate. da die ersten beiden monate mutterschutz sind. selbst wenn du zwei jahre genommen hast NACH mutterschutz hättest du jetzt nur noch 10 monate Rest. kein jahr.


Felica

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Du hast 2 Jahre EZ genommen, das ist schwammig, egal was hier andere sagen. Es ist eben nicht so das bei der Formulierung 2 Jahre EZ diese automatisch am Tag vor dem 2ten Geburtstag enden. Es gilt ab wann du EZ genommen hast, ab dem Zeitpunkt werden 2 Jahre gerechnet. Den, theoretisch hättest du auch nach dem Mutterschutz noch 6 Monate arbeiten können und dann 2 Jahre EZ nehmen können. Dann würden die 2 Jahre auch erst ab dann zählen und nicht am 2ten Geburtstag enden. Den einzigen Knackpunkt den es gibt ist der, das wenn man von Geburt an für 3 Jahre in EZ geht, diese eben am Tag vor dem 3ten Geburtstag enden, da wird dann in der Tat der Mutterschutz mit eingerechnet. Jetzt zum nächsten Thema, du kannst nicht ohne Zustimmung deines AG deine EZ vorzeitig beenden. Also in der Hinsicht kann dein AG also wirklich sagen, für die Zeit 1.11-3.12 komme ich nicht auf. Es sei den du kannst beweisen das dein AG der vorzeitigen Beendigung zugestimmt hast. Kannst du das nicht, hast du Pech gehabt. Dann gilt dein BV erst ab dem 3.12, denn für davor brauchtest du keines, du warst ja in EZ. Und das Dezembergehalt schuldet dein AG dir ja noch gar nicht. Das kommt ja erst noch. Auch hätte der Arzt dir wegen der Arbeit gar kein BV ausstellen dürfen, dein AG kann dieses BV also auch anzweifeln. Völlig egal ob du nun sagst, aber mein AG hat gesagt, wenn du es nicht beweisen kannst, hast du im Zweifel den Ärger. Das einfachste wäre, du fragst bei der KK nach was der AG dort gemeldet hat. Den dein AG wird dich ja nach der Geburt des ersten Kindes abgemeldet haben. In der Regel sagen die AG dann auch für wie lange und melden dann, wenn die EZ endet, wieder an. Sollte der AG dich nur abgemeldet haben, der KK aber nichts gesagt haben von wie lange in etwa, dann bekommt man eigentlich irgendwann zum Ende der EG-Zahlungen Post von der KK in der die einen darauf hinweisen das eben die beitragsfreie Zeit bald endet und man sich um die KV kümmern soll. Denn die KK weiß dann ja nicht das du in EZ bist. So oder so, ich persönlich würde das Gespräch mit dem AG suchen. Dem sagen, OK blöde gelaufen, was macht man nun. Ein Kompromiss für beide Seiten wäre zu sagen, OK EZ hätte am 3.12.20 geendet, ab dann BV, also springt der AG ab dann ein und holt sich das Geld von der KK wieder. Den wie ich schrieb, vorzeitig beenden wäre ohne Zustimmung des AG nicht möglich, der deshalb auch ziemlich sicher Ärger mit der KK bekommen hat weil das in Richtung Betrug geht wenn von Anfang an klar war, das du ab dann gar nicht arbeitest. AG weicht eben von dem EZ erst nach Mutterschutz-Geschichte ab und beide wären wieder an dem Punkt wo es eben rechtlich auch haltbar wäre. Verlust hätte so auch keiner, denn wenn du ehrlich bist, wärst du ohne BV wirklich ab dem 1.11ten wieder arbeiten gegangen?


Felica

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Das stimmt nicht, EZ ist eben nicht immer nur 34 Monate. Jedem Elternteil stehen bis zu 3 Jahre EZ zu, also bis zu 36 Monate. Bei Frauen welche selbst gebären ist der Mutterschutz Bestandteil dieser 36 Monate. Die kommen wirklich nicht darum herum. Wobei eben Mutterschutz keine 2 Monate sind, Mutterschutz kann variieren. Er beträgt mindestens 8 Woche nach Geburt, kann aber eben auch länger sein. Es gibt aber auch Frauen welche nicht selbst gebären, denen also kein Mutterschutz zusteht, die aber trotzdem Anspruch auf bis zu 3 Jahre haben. Wie im übrigen auch Männer. Soll nämlich auch Väter geben welche Elternzeit nutzen. Und zwar ab Geburt. Die von dir getätigte Aussage ist so wie du sie schreibst also falsch.


mellomania

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habe, zwischen selbst gebärenden müttern und müttern, die kinder annehmen. ABER wenn das kind selbst geboren wird, sind es IMMER Mutterschutz AD 36 Monate. wenn der muschu 12 wochen ging, ist die elternzeit 33 monate. du kannst niemals den mutterschutz erhalten plus 36 monate elternzeit. das wollte ich damit sagen.


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